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Erneuter EU-Rentenantrag nach Erfüllkung der besonderen Wartezeiten von 3 Jahren Pflichtverischerung in den nächsten 5 Jahren möglich
Reihenfolge 

Verfasst am: 21.02.2013, 16:56
Dabei seit: 14.02.2013
Beiträge: 57

Hallo RheumaCruiser,

klassische Antwort: Das kommt darauf an! Grundsätzlich hätten Sie nach 3 Jahren einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn Sie 36 Monate Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben. Grundsätzlich wird auch erst zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Erwerbsminderungsrente geprüft, ob die Voraussetzung, z.B. Erwerbsminderung vorliegen, da es meist schwierig ist dies für die Vergangenheit im Nachhinein zu beurteilen. Insoweit könnte Ihr Plan aufgehen.
Zum bedenken ist, wie hoch Ihre Rente dann wäre (eventuell haben Sie in der Vergangenheit die jährlichen Renteninformationen der DRV erhalten, aus denen Sie diese Daten entnehmen könnten- vielleicht haben Sie Anspruch auf andere Sozialleistungen (ALG I od.ALG II, Grundsicherung...) ,
die deutlich höher wären und dann sollte man das mal durchrechnen, ob sich der Umstand lohnt.


Verfasst am: 21.02.2013, 13:33
Dabei seit: 21.02.2013
Beiträge: 1

Ich habe aufgrund meiner Behinderungen einen GdB von 100% mit fast allen Kennzeichen und die Bestätigung aus den letzten stationären Reha´s, dass ich maximal 1,5 Stunden pro Tag arbeiten könnte. Da ich leider in den letzten Jahren nicht versicherungspflichtig gearbeitet habe, kann ich die besonderen Wartezeiten von 3 Jahren Pflichtbeiträgen in den letzten 5 Jahren nicht erfüllen, obwohl die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren Versicherungszeit erfüllt ist, Somit würde ich nun einen Minijob annehmen wollen, für den ich 1 Stunde am Tag arbeiten könnte und für 100 Euro in die Rentenkasse einzahlen würde (mit Aufstockung der 3,9% aus meiner Tasche).
Habe ich dann nach 3 Jahren Arbeit im Minijob einen Anspruch auf EU - Rente oder würde der Antrag abgelehnt werden, da die Ursache für eine Verrentung ja beim letzten Reha = Rentenantrag bereits vorlagen ?
Ich erhalte hier leider die unterschiedlichsten Aussagen - sogar aus dem Hause der Rentenversicherung ?!?
Ich danke Ihnen im Voraus für die Klarstellung meines Anspruches oder Nichtanspruches auf der Basis der heute bereits dokumentierten Erkrankungen !




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