Guten Tag Nirak,
es erscheint schon sinnvoll die Feststellung einer Schwerbehinderung zu beantragen, denn nur ab einem Grad der Behinderung von 50 ist eine vorzeitige Altersrente- für schwerbehinderte Menschen- möglich.
Den Antrag erhalten Sie in den Versorgungsämtern. ( Sozialamt, Stadtverwaltung, Bürgeramt)
Wichtig ist, dass bei der Beurteilung des Grades der Behinderung nicht die Diagnose Rheumatoide Arthritis ausschlaggebend ist, sondern Ihre Funktionseinschränkungen und Beschwerden maßgeblich sind.
Deshalb -als Tipp- den Antrag gut vorbereiten, Bewegungseinschränkungen, betroffene Gelenke, Schmerz, Therapien und Allgemeinzustand beschreiben.
Sie schreiben, dass Ihnen die Arbeit schwerer fällt. Vielleicht gibt es Möglichkeiten zur Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder zur Nutzung von Hilfsmitteln, die Ihnen die Arbeit erleichtern.
Alles Gute und freundliche Grüße
Heike Herbst Rheuma-Lotsin