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RA =Schwerbehinderung?
Reihenfolge 

Verfasst am: 19.02.2013, 17:14
Dabei seit: 14.02.2013
Beiträge: 7

Guten Tag Nirak,
es erscheint schon sinnvoll die Feststellung einer Schwerbehinderung zu beantragen, denn nur ab einem Grad der Behinderung von 50 ist eine vorzeitige Altersrente- für schwerbehinderte Menschen- möglich.
Den Antrag erhalten Sie in den Versorgungsämtern. ( Sozialamt, Stadtverwaltung, Bürgeramt)

Wichtig ist, dass bei der Beurteilung des Grades der Behinderung nicht die Diagnose Rheumatoide Arthritis ausschlaggebend ist, sondern Ihre Funktionseinschränkungen und Beschwerden maßgeblich sind.
Deshalb -als Tipp- den Antrag gut vorbereiten, Bewegungseinschränkungen, betroffene Gelenke, Schmerz, Therapien und Allgemeinzustand beschreiben.

Sie schreiben, dass Ihnen die Arbeit schwerer fällt. Vielleicht gibt es Möglichkeiten zur Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder zur Nutzung von Hilfsmitteln, die Ihnen die Arbeit erleichtern.
Alles Gute und freundliche Grüße
Heike Herbst Rheuma-Lotsin


Verfasst am: 19.02.2013, 13:41
Dabei seit: 16.02.2013
Beiträge: 1

Hallo liebe Experten,
ich werde im nächsten Monat 60 Jahre alt und bin immer noch Vollzeit beschäftigt. Seit einem Jahr werde ich wegen meiner RA mit der Basistherapie plus Cortison behandelt. leider fällt mir die Arbeit inzwischen immer schwerer. Meine Frage wäre, ob es in meinem Fall sinnvoll wäre einen Schwerbeschädigten Ausweis zu beantragen.
So das ich eventuell etwas früher in die Altersrente gehen könnte. Ich bin Langzeit versichert.
Im Voraus vielen Dank füt Ihre Antwort




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