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heilmittelverordnung
Reihenfolge 

Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 16.07.2004
Beiträge: 2

Guten Tag,
ich habe eine Frage bzgl. der Zuständigkeit für die Verordnung von Krankengymnastik als Dauerbehandlung.

Der Orthopäde will, dass mich die Krankenkasse als "Härtefall" aus dem Budget herausrechnet.

Die Kasse sagt, das sei Sache der KV. Bzw. der Orthopäde könne mir durchaus, sofern medizinisch notwendig, soviele Rezepte schreiben wie er wolle, bezahlt würde das (vorausgesetzt med. notwendig) natürlich

Die KV lehnt den Kontakt mit, bzw. Prüfung von einzelnen Patienten ab.

(ich bin auf ständige krankengymnastische Behandlung angewiesen, GdB 100, voll berufstätig etc. etc.)

Was soll ich tuen?

Besten Dank vorab


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 29.06.2004
Beiträge: 12

Hallo, Ihre Krankenkasse hat Recht. Ihnen stehen so viele Verordnungen zu, wie medizinisch notwendig. Leider sind Sie in eine Auseinandersetzung zwischen KV und Ihrem behandlenden Orthopäden geraten, der nun auf Ihrem Rücken ausgetragen wird. Sie als Patient haben hier keinerlei Rechte und Möglichkeiten. Nach meiner Erfahrung hilft nur ein Arztwechsel.




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