Guten Tag,
ich habe eine Frage bzgl. der Zuständigkeit für die Verordnung von Krankengymnastik als Dauerbehandlung.
Der Orthopäde will, dass mich die Krankenkasse als "Härtefall" aus dem Budget herausrechnet.
Die Kasse sagt, das sei Sache der KV. Bzw. der Orthopäde könne mir durchaus, sofern medizinisch notwendig, soviele Rezepte schreiben wie er wolle, bezahlt würde das (vorausgesetzt med. notwendig) natürlich
Die KV lehnt den Kontakt mit, bzw. Prüfung von einzelnen Patienten ab.
(ich bin auf ständige krankengymnastische Behandlung angewiesen, GdB 100, voll berufstätig etc. etc.)
Was soll ich tuen?
Besten Dank vorab