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Antrag auf Änderung der Schwerbehinderung
Reihenfolge 

Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 13.07.2004
Beiträge: 5

Ich habe vor 1 1/2 JAhren einen Grad der Behinderung von 40 % erhalten, und zwar für
1. Schwerhörigkeit Ohrgeräusche, Schindel
2. Selleische Störung, Somatisierungschmerz
3. Funktionsstörung der Fingergelenke (Arthrose)

Berücksichtigt wurde jedoch nicht, daß ich auch im Schreiben der Rheumatologin eine Großzehengelenksarthrose recht beton mit Knochenverkalkungen im Bereich der Kapsel habe, Hallux u. valgus HAmmerzehfehlstellung.

Heute war ich beim Orthopäden, da ich ebenfalls seit ca. 2 Jahren an beiden Daumenballen Schmerzen habe. Es sei eine Rhizarthrose in den Daumen. Ich habe zunächst Spritzen bekommen. Dieses wurden auch bereits im bericht der Rheumatologin erwähnt.

Ausserdem habe ich seit 2 Jahren Epidondylitis (Golfarme) in beiden Ellenbogen. Bisher hat keine Therapie geholfen.

KAnn ich hirauf einen Verschlimmerungs-(Änderungsantrag) stellen oder werden diese Dinge bei der Behinderung nicht berücksichtigt.

Auch habe ich gelesen, daß z.B. Epikondylitis als Berufskrankheit nach 2101 gewertet wird. Können Sie da etwas zu sagen. Ich bein bereits seit 2 JAhren krank bzw. arbeitslos, weil mir auchbestätigt wird, daß ich damti nicht an Büromaschinen arbeiten kann. HAbe 43 JAhre gearbeitet. Eine EU-Rente wurde bisher abgelehnt, obwohl mann mich als Sekretärin nur als utner 2 Stunden arbeitsfähig hält. Als Industriekauffrau kann ich aber über 6 Stunden angeblich arbeiten. (Ich bin 58 ) Vielen Dank für eine Antwort. betina


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 29.06.2004
Beiträge: 12

Sehr geehrte Bettina,
Sie haben als neue Erkrankungen von einer Rhizarthrose, einer Epicondylitis, einer Großzehengrundglk.arthrose berichtet.
Die Rhizarthrose ist Teil einer Fingerpolyarthrose für die Sie bereits 40% GdB erhalten, die Epicondylitis kann ggf. auch unter Somatisierungsschmerz eingeordnet werden.
Es bleibt damit nur die Großzehengrundgelenksarthrose und dies ist ,um es realistisch zu sehen - zu wenig um eine Erhöhung der Schwerbeschädigung erwarten zu können.
Zur Epicondylitis: die Anerkennung als Berufskrankheit würde in der Regel voraussetzen, daß Sie die Epicondylitis während und nicht nach Ihrer beruflichen Tätigkeit bekommen haben. Falls ersteres zutrifft wäre Ihre Berufsgenossenschaft hierfür zuständig.
Hinsichtlich der Erwerbsfähigkeit ist es sehr schwierig Ihnen einen guten Rat zu geben, ohne genauere Kenntnis der Schwere Ihrer Erkrankungen. Die sehr unterschiedliche Einschätzung der Arbeitsfähigkeit als Sekretärin und Industriekauffrau verwundert allerdings. Sind die beiden Tätigkeiten doch sehr ähnlich. Vielleicht lohnt es - wenn Sie Widerspruch einlegen, bzw. falls die Frist hierfür abgelaufen ist, einen Neuantrag stellen.Bei einem zeitlichen Leistungsvermögen von 3- 6 Stunden pro Arbeitstag würden Sie zumindest Anspruch auf eine halbe EM-Rente haben.
Ich wünsche Ihne Alles Gute
E. Edelmann


Dr. Edmund Edelmann
Rheumatologische Schwerpunktpraxis
Bad Aibling




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