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Behindertenausweis?
Reihenfolge 

Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 06.03.2007
Beiträge: 2

Bei unserer 2 1/2-jährigen Tochter ist vor einigen Wochen Rheuma in den Knie- und Ellenbogengelenken festgestellt worden. Nach dem ersten großen Schock versuchen wir jetzt einigermaßen "erwachsen" mit dieser Situation umzugehen. Auf Anraten unseres Kinderarztes war ich heute bei der Gemeinde und habe mir einen Antrag für einen Behindertenausweis geholt. Jetzt frage ich mich: Was bringt uns das (außer noch mehr Papierkram <!-- s:evil: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_evil.gif" alt=":evil:" title="Evil or Very Mad" /><!-- s:evil: --> )?
Es wäre echt nett, wenn mir jemand von seinen Erfahrungen berichten könnte!

Stefan


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 06.09.2004
Beiträge: 118

Lieber Stefan,
Hier ein Auszug aus der Broschüre der Rheumaliga zum Schwerbehindertenausweis.:
Ich persönlich bin eher gegen einen Ausweis, schon gar zu Beginn der Erkrankung. Die steuerlichen ERleichterungen sind nicht so gewaltig und viele scheinbare Vorteile werden nur bei bestimmten Merkzeichen zum Tragen kommen.
Die Nachteile überwiegen m.E. Die Eigenschaft "schwerbehindert" bleibt für immer erhalten, auch wenn der Ausweis zurückgegeben wird. Zum Glück haben unsere Kinder aber gute Chancen, dass die Erkrankung zum Stillstand kommt. Wenn Ihr in einem speziellen Kinderrheuma Zentrum behandelt werdet, gibt es dort bestimmt euinen Sozialen Dienst, der beraten kann.
[color=red:nr7afb5t]Hier nun der Ausschnitt:[/color:nr7afb5t]
[color=darkred:nr7afb5t]Die juvenile idiopathische Arthritis zählt bei chronischem Verlauf zu den Funktionsbeeinträchtigungen, für die der Gesetzgeber i. d. R. den
Schwerbehindertenausweis als Nachteilsausgleich anbietet. Die damit
verbundenen Vorteile sollen die Nachteile im Alltag und die Mehrausgaben ausgleichen, die den Menschen mit Behinderung durch ihre Einschränkungen entstehen.
Bei entsprechendem Krankheitsverlauf steht den Betroffenen der Ausweis
zu, es gibt jedoch keine Verpflichtung, ihn zu beantragen. Wenn ein Ausweis
erteilt wird, geschieht dies zeitlich befristet. Die Fristdauer wird vom Versorgungsamt im Einzelfallfestgelegt und beträgt erfahrungsgemäß
zwischen zwei und fünf Jahren.
Der Ausweis kann (unabhängig von der Fristdauer) nur zurückgegeben
werden, falls sich die Situation des Betroffenen so verbessert, dass er im Alltag
durch die Krankheit nicht mehr entsprechend eingeschränkt ist. Die Behinderung wird also dokumentiert und festgeschrieben. Für manche Eltern und Betroffene ist das eine belastende Vorstellung, sie verzichten lieber auf die sich aus dem Schwerbehindertenstatus ergebenden Vorteile. Andere haben den Ausweis beantragt und haben gute Erfahrungen damit gemacht. Aus ihrer Sicht ist die Krankheit bei schwerem Verlauf sowieso nicht zu verheimlichen und bringt so viele Nachteile mit sich, dass die Vorteile, die es gibt, in Anspruch genommen werden sollten.

Besonders beim Eintritt in das Berufsleben wird der Schwerbehindertenausweis oft als Nachteil gewertet, denn viele Arbeitgeber schrecken davor zurück, Mitarbeiter einzustellen, die nach einem halben Jahr erhöhten Urlaubsanspruch haben, auf Antrag von Überstunden freizustellen sind und nur mit Zustimmung des Integrationsamtes gekündigt werden können. Doch es gibt auch Firmen und Behörden, die bei gleicher Eignung schwer behinderte Bewerber bevorzugen – in diesen Fällen wirkt sich der Behindertenausweis also sehr positiv aus.
Zur Beruhigung sollte man sich verdeutlichen, dass der Schwerbehindertenausweis jederzeit beantragt werden kann. Es besteht also kein Zeitdruck, die Entscheidung kann in aller Ruhe reifen. [/color:nr7afb5t]Claudia


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 06.03.2007
Beiträge: 2

Danke für die Informationen. Da ich zur Zeit Student bin und somit kein Einkommen habe und folglich auch keine Steuern zahle, bringen mir die steuerlichen Vorteile ja dann auch nix...
Werde mir das Mit dem Ausweis nochmal überlegen!


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 15.08.2006
Beiträge: 478

Hallo Stefan,

ich möchte dem noch hinzufügen, dass ihr, wenn eine Gehbehinderung im Ausweis eingetragen werden sollte auch Vergünstigungen, entweder im Öffentlichen Personenverkehr, oder bei der KFZ- Steuer bekommen könnt, oder bei Eintrag eines "aG" für "außergewöhnliche Gehberhinderung" auch die Behindertenparkplätze benützen dürft. Vielleicht ist das bei euch von Wichtigkeit.
Ebenso gibt es ab einer Behinderung 50% Vergünstigungen bei vielen öffentlichen Veranstaltungen, z.B. Theater, Kino, Konzerten, Schwimmbadeintritten, etc.

Viele Grüße und alles Gute für eure Tochter, und für euch, für die Akzeptanz und Bewältigung der noch neuen Diagnose und der damit verbundenen neuen Lebenssituation,

gamü


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 19.02.2005
Beiträge: 43

Hallo Stefan,
wir haben uns bei unserer Tochter (8 Jahre) für den Ausweis entschieden (50 %), weil es für unserer Lebenssituation ein Nachteilsausgleich ist (Steuerersparniss).
Gott sei Dank ist der Schwerbehindertenausweis heut zu Tage nicht mehr als Makel anzusehen. Selbst die meisten Arbeitgeber haben in den letzten Jahren ihre Meinung dazu geändert. Bei gleicher Qualifikation werden Schwerbehindete oft bevorzugt! Gut, für euch ist das natürlich noch kein Thema, aber wir sind grundsätzlich für die Vorteile des Ausweises.
Wir gehören dem Elternverein für rheumakranke Kinder, Jugendliche und deren Familien e.V., mit Sitz in Sendenhorst an, und wenn du/ihr Gesprächsbedarf habt, dann können euch die Seiten "www.kinderrheuma.com" vielleicht weiterhlfen. Dort findest du auch als Ansprechpartnerin Frau Wersing (Sozialarbeiterin des Elternvereins), die dir zum Thema Schwerbehindertenausweis ebenfalls weiterhelfen kann.
Ich wünsche euch, dass der erste Schrecken ganz schnell vorüber geht.
Lieben Gruß
Sabine




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