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Crest Syndrom und Grad der Behinderung
Reihenfolge 

Verfasst am: 09.10.2023, 09:16
Dabei seit: 02.05.2012
Beiträge: 71

Guten Morgen,

sorry, dass du noch keine Antwort auf deine E-Mails erhalten hast. Ich werde die Rheuma-Liga NRW um eine zeitnahe Antwort bitten.

Herzliche Grüße, Eva
Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V.


Verfasst am: 07.10.2023, 09:10
Dabei seit: 07.06.2021
Beiträge: 5

Vielen dank für deine Antwort

Ich habe mich nun dazu entschlossen keinen Widerspruch einzulegen und werde später einen Verschlimmerungsantrag stellen. Ich habe mehrere Gesundheitliche Störungen die im laufe der Zeit schlechter werden. Gleichstellung ist beantrag. Mit meinen Arbeitgeber und der SV des BR habe ich mich schon ausgetauscht. Leider stehe ich vor einer Werksschließung nächstes Jahr. Ich werde nun im nächsten Jahr ein LTA Antrag bei der DRV einreichen. Die Umschulung war auch eine klare Empfehlung der Reha Klinik.
Möchte und muss ja noch ein paar Jahre malochen Bin gespannt was nächstes Jahr noch so kommt.

Eines muss ich noch los werden. Ich weiß ja das viel Ehrenamt hinter der Rheuma Liga steht aber das ich auf zwei E-Mails, an die Rheuma Liga NRW, noch nicht einmal eine Antwort bekommen habe finde ich echt traurig
Erste E-Mail ging am 29.09.2023 raus naja muss man halt daraus Lernen!


Verfasst am: 25.09.2023, 13:41
Dabei seit: 17.08.2018
Beiträge: 214

Hallo matze,

bin zwar kein Experte, aber ich persönlich würde Widerspruch einlegen und falls Er nicht durch geht nicht klagen, sondern 6 Monate warten und dann einen Verschlechterungs - Antrag stellen.
denn eine GdB von 50 würde dir einiges an Vorteile bringen und ein Widerspruch ist oft erfolgreich,
also unbedingt versuchen!

Grüße
alexis


Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht!


Verfasst am: 25.09.2023, 13:21
Dabei seit: 07.06.2021
Beiträge: 5

Hallo zusammen,
ich hätte da einige Fragen an die Experten.
Ich habe nun bescheid bekommen vom Versorgungsamt nachdem ich einen Antrag auf einen gdB gemacht habe. Herausgekommen sind 40%gdb.Soweit so gut.
Berücksichtigt wurde das CREST-Syndrom, eingeschränkte Schulter Beweglichkeit nach
2 OPs und Bandscheibenschaden der HWS.
Ich bin jetzt 50 Jahre alt.

Meinen Job als Schlosser kann ich nur noch eingeschränkt ausüben. Mein jetziger Arbeitgeber kommt klar damit, das Problem ist nur das unser Werk ende Juni 2024 schließt und ich eine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen anstrebe.
Ich möchte nun zusammen mit der Schwerbehindertenvertretung des BR einen Gleichstellungsantrag stellen.

Ist der gdb für die Erkrankungen angemessen?
Sollte man Einspruch einlegen beim VA.
Inwiefern tangiert ein Einspruch den Gleichstellungsantrag beim Arbeitsamt?
Lohnt sich ein Einspruch überhaupt da davon auszugehen ist das es Gesundheitlich eher schlechter als besser wird bzw. wäre später ein Verschlimmerungsantrag besser?

vielen dank im voraus!
Grüße Matze




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