Liebe Maxi,
das ist richtig, Sie gehören aufgrund Ihrer Erkrankungen (nach § 4 Nummer 2 Buchstabe b der CoronaImpfV) zu der Personengruppe, die Anspruch auf eine Schutzimpfung mit erhöhter (aber nicht mit hoher) Priorität hat, entsprechend Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben.
Da Sie jünger als 60 Jahre sind, kann ein Attest durch Ihre/n behandelnde/n Rheumatologin/en hilfreich sein, der Ihre Zugehörigkeit zu dieser Gruppe bestätigt.
Alles Gute für Sie und herzliche Grüße
Kirsten Minden