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Sytemrelevant und Risikopatient
Reihenfolge 

Verfasst am: 11.04.2020, 09:58
Dabei seit: 29.09.2005
Beiträge: 16

Liebe Fragestellerin, ergänzend zu den wichtigen Ausführungen von Frau Schoeler können Sie ihren Arbeitgeber auf Unterstützungsmöglichkeiten für Arbeitgeber hinweisen. Nachlesbar in den Broschüren der Rheuma-Liga, DRV Bund oder ABC Behinderung und Beruf, Handbuch für die betriebliche Praxis Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Marion Rink


Verfasst am: 07.04.2020, 22:24
Dabei seit: 07.04.2020
Beiträge: 4

Vielen lieben Dank für Ihre Antwort.


Verfasst am: 07.04.2020, 12:38
Dabei seit: 14.02.2013
Beiträge: 57

Liebe Fragestellerin, diese Frage ist nicht leicht zu beantworten. Grundsätzlich gilt, Sie dürfen nicht einfach die Arbeit verweigern aus Angst vor einer Anstellung. Dies führt zu einem Wegfall des Lohns und im Extremfall zu einer Kündigung. Den Arbeitgeber treffen allerdings gewisse Schutz- und Rücksichtnahmepflichten. So ist die Ausstattung mit entsprechender Schutzausrüstung gem- Vorgaben des RKI auf jeden Fall sicherzustellen, unabhängig ob Sie einer Risikogruppe angehören oder nicht. Ein Anspruch auf Freistellung oder Verweigerung der Arbeit besteht nur in absoluten Ausnahmefällen, wenn eine konkrete underhebliche Gefahr für die Gesundheit durch Erbringung der Arbeitsleistung besteht. Das sehe ich momentan in Ihrem Fall nicht. Es besteht deshalb auch keine Möglichkeit, ein Beschäftigungsverbot für Sie auszusprechen. Allein die Tatsache, dass man eine Ansteckung befürchtet, reicht nicht. Aber wie gesagt, die nach Vorgaben des RKI notwendige Schutzbekleidung muss der Arbeitgeber Ihnen stellen, ansonsten werden Sie von Ihrer Verpflichtung zur Arbeit frei.


Verfasst am: 07.04.2020, 10:55
Dabei seit: 07.04.2020
Beiträge: 4

Nachtrag: Ich arbeite in einem ambulanten Pflegedienst.


Verfasst am: 07.04.2020, 10:54
Dabei seit: 07.04.2020
Beiträge: 4

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage. Mein Rheumatologe hat mir eine Bescheinigung ausgestellt die beinhaltet, das ich eine schwere rheumatische Erkrankung habe und mein Arbeitgeber soll sich in Bezug auf meine Arbeit an die Richtlinien des RKI halten. Da ich ex. Altenpflegerin bin und zur Zeit mit Cosentyx behandelt werde, gehöre ich zur Risikogruppe. Mein Arbeitgeber kann die Richtlinien des RKI nicht einhalten und verlangt ein Beschäftigungsverbot. Dieses wird mir weder von Hausarzt oder Rheumatologen ausgestellt.
Beratung beim Kreisgesundheitsamt ergab das ich arbeiten kann, jedoch mit voller Schutzausrüstung. Diese besteht aus Schutzbrille, Schutzmaske, Schutzanzug und Schuhschutz.
Das kann mein Arbeitgeber nicht stellen.
Kann mir bitte jemand weiter helfen??? Ich bin so verzweifelt.

Liebe Grüße
Hoffta




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