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Sjögren
Reihenfolge 

Verfasst am: 20.11.2019, 12:02
Dabei seit: 14.02.2013
Beiträge: 57

Hallo April, da kann ich mich meiner Vorrednerin nur anschließen. Es gilt die Versorgungsmedizinverordnung mit den versorgungsmedizinischen Grundsätzen (googeln). Das Sjörgren- Syndrom ist eine Autoimmunerkrankung, die neben den Augen auch Gelenke und Organe betreffen kann. Für die Höhe des Grades der Behinderung ist die Funktionsbeeinträchtigung maßgeblich. Also z.B. nicht korrigierbare Sehbeeinträchtigungen, Auswirkungen der Organbeteiligung auf den allgemeinen körperlichen Zustand, oder die Bewegungseinschränkungen der Wirbelsäule und/oder der Gelenke durch die Erkrankung. Das müssten Ihre behandenden Ärzte alles gut dokumentieren. Sie sollten eine Antragstellung gut vorbereiten und aktuelle und aussagekräftige Befunde aller betroffenen Fachärzte mit dem Antrag beim Versorgungsamt einreichen.


Verfasst am: 20.11.2019, 10:05
Dabei seit: 09.11.2017
Beiträge: 17

Hallo April,
das kann man nicht so pauschal sagen.
Die Feststellung des Grades der Behinderung ergibt sich aus den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen.
Bei der Beurteilung des Gesamt-GdB wird in der Regel von der Erkrankung ausgegangen, die den höchsten Einzel-GdB der Behinderung bedingt. Dann wird im Hinblick auf alle weiteren Behinderungen / Erkrankungen geprüft, ob und inwieweit hierdurch das Ausmaß der Behinderung größer wird.
Daher ist es wichtig, bei der Antragstellung, wirklich alle Erkrankungen und Beeinträchtigungen anzugeben.
Die Entscheidung darüber erfolgt laut Aktenlage.

Sollte der GdB zu gering ausfallen, können Sie innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen. Hier empfiehlt es sich, auch Akteneinsicht zu nehmen.

Gern unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.


Verfasst am: 19.11.2019, 20:31
Dabei seit: 19.11.2019
Beiträge: 1

Welcher Grad der Behinderung ist mit einem Sjögren-Syndrom möglich? Gelenkbeteiligung, vor allem schwere Augentrockenheit, die mit immunsupress. AT behandelt wird. Zusätzlich Antimalariamittel. Bildschirmarbeit geht fast gar nicht mehr.




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