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Erwerbsminderung mit 60
Reihenfolge 

Verfasst am: 23.11.2017, 09:28
Dabei seit: 14.02.2013
Beiträge: 57

Lieber Fragesteller, ich möchte die Antworten gerne ergänzen. Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass mit einem GdB von 40 gerade keine anerkannte Schwerbehinderung vorliegt. Das wäre erst ab einem GdB von 50 der Fall. Außerdem sagt die Schwerbehinderung nichts über eine evtl. vorliegende Erwerbsminderung und damit einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aus!!! Einen Verschlechterungsantrag zu stellen wäre nur unter einem Aspekt sinnvoll, nämlich einen Anspruch auf eine Altersrente wegen Schwerbehinderung zu erhalten, dafür müssten aber 35 Verrsicherungsjahre erfüllt sein. Also zunächst in den Versicherungsverlauf schauen, ob und ab wann Sie Anspruch auf eine solche Altersrente wegen Schwerbehinderung haben. Sie können natürlich versuchen eine Erwerbsminderungsrente durchzusetzen (Antragsformularegibt es direkt bei der DRV oder bei Ihrer Gemeinde). Denken Sie aber daran, dass ein Abschlag auf die rente sich lebenslang auswirkt, also auch eine Altersrente dann nur mit dem Abschlag gezahlt wird. Jenachdem wieviel Zeit Sie bis zur Rente noch überbrücken müssen, können Sie ALG I beziehen (max. 24 Monate) oder Krankengeld (max. 78 Wochen). Sie schreiben zwar, dass die Agentur für Arbeit Sie nächstes Jahr vollzeit beschäftigen will. Eine Entfernung von 40 km täglich zum Arbeitsplatz halte ich aber nicht für zumutbar, da kann man also auch mit der agentur für Arbeit kräftig streiten, ob die einen wirklich derart vermitteln dürfen. In diesem Zusammenhang sollten Sie prüfen, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung abschließen sollten, die Ihnen dann auch Rückendeckung gibt, wenn Sie sich mit Rentenversicherung/Agentur für Arbeit streiten müssten.


Verfasst am: 22.11.2017, 19:51
Dabei seit: 21.10.2016
Beiträge: 6

Hallo ASS[u][/u],
du bekommst den Antrag für die Schwerbeschädigung vom Versorgungsamt.
Die Versorgungsämter gehören zum jeweiligen Landesverwaltungsamt. Da können Google und Co. sicher weiterhelfen.
Wenn du möchtest suche ich dir das, für dein Bundesland auch raus.
Du schreibst ja, das du bereits 40% Schwerbeschädigung hast. Auf der Bewilligung, sollte auch eine Adresse draufstehen.
Den Antrag für die Rente gibt es beim Rentenversicherungsträger.
Die Rentenversicherung Bund z.B., hat da auch eine sehr gute Internetseite. Dort kann man die Anträge auch runterladen und selbst ausdrucken. Auf Grund der evtl. nötigen Anlagen, empfehle ich dir, sie direkt vom Rentenversicherer zu holen.
Dort erfährst du dann auch, ob es dir in deiner Situation etwas bringt.
Mit freundlichen Grüßen,
Mario Hiller


Verfasst am: 22.11.2017, 14:17
Dabei seit: 22.11.2017
Beiträge: 1

Guten Tag an alle,
ich habe seit 10 Jahren Psoriais-Arthritis und bekam am 27.09.2016 eine Schwerbeschädigung von 40 % bescheinigt. Andere Gesundheitsstörungen wurden auch bescheinigt, Psychische Störung und Funktionsstärung der Wirbelsäule.
Meine körperlichen Beschwerden haben in den letzten Monaten erheblich zugenommen, so dass ich schon den Gedanken habe, einen Verschlechterungsantrag zu stellen. Habe große Probleme morgen aufzustehen, Morgensteifigkeit und psychisch bin ich auch extrem belastet.
Ich bin jetzt 60 Jahre alt, zur Zeit arbeitslos gemeldet, beruflich übte ich die Tätigkeiten im Büro aus. Das Arbeitsamt möchte mich gern ab nächsten Jahr wieder in Vollzeit beschäftigen und mit einer Fahrstrecke zur Arbeitsstelle von 40 km.
Ich habe jetzt ein Angebot vor Ort bekommen, wöchentlich 20 Stunden zu arbeiten mit einem Monatslohn von 780 €. Das ist für meine Existenz aber entschieden zu wenig.
Nun habe ich mich mit dem Gedanken getragen, diesen Verschlechterungsantrag zu stellen und gleichzeitig einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Bringt dies etwas für mich? Denn offiziell kann ich erst ab Mai 2021 in Rente ohne Abschlag gehen. Also muss ich noch 3 1/2 Jahre über die Runden kriegen.
Frage: Wo bekommt man diese beiden Anträge her und was muss man beachten.




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