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Betriebsarzt
Reihenfolge 

Verfasst am: 24.08.2016, 17:43
Dabei seit: 29.09.2005
Beiträge: 16

Hallo C. Goering, diie Untersuchungsanlässe für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen werden durch
die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) vorgegeben. Diese Hand-
lungsanleitung basiert auf den entsprechenden rechtlichen Vorgaben und enthält für den
Unternehmer ergänzende Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung und die Auswahl des zu untersuchenden Personenkreises. Bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischer Arbeiten mit humanpathogenen Organismen ist eine Erstuntersuchungen vor Aufnahme der Tätigkeit durchzuführen.
Für mich stellt sich die Frage ob in der Tätigkeit als Medizinisch-technische Radiologie Assistenten und Assistentinnen ein permanenter Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathologischen Organismen gegeben ist. Dann handelt der Arbeitgeber in der Tat entsprechend der gegebenen Rechtsvorschriften, da Sie als immunsuppressiver Mensch dann einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt sind. Um das abzuklären empfehle ich die Kontaktaufnahme mit der Schwerbehindertenvertretung des Krankenhauses, die mit Ihnen gemeinsam dann das erläuternde Gespräch mit dem Betriebsarzt suchen sollte.
Parallel würde ich auch empfehlen mit Ihrem Rheumatologen bzw. Hausarzt das Problem zu besprechen.
Viel Erfolg für die Gespräche.


Verfasst am: 24.08.2016, 13:41
Dabei seit: 27.06.2014
Beiträge: 1

Hallo,
ich habe mal eine Frage:

Eine junge Rheumatikerin bewirbt sich im Krankenhaus als Medizinisch-technische Radiologie Assistenten und Assistentinnen und bekommt die Stelle. Bei der Untersuchung beim Betriebsarzt erläutert sie, dass sie an Lupus erkrankt ist und Quensyl nimmt. Der Betriebsarzt sagt, dass sie hier nicht arbeiten könne, da sie immunsuppressive Medikamente nehme und verwies auf "G42 - Tätigkeiten mit Infekionsgefährdung“.

Kann das so ein? Kann man gegen diese Einschätzung des Betriebsarztes vorgehen?




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