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Hallo Zusammen,
Reihenfolge 

Verfasst am: 18.08.2016, 11:30
Dabei seit: 14.02.2013
Beiträge: 57

Liebe Fragestellerin,
zunächst ist die in der Rentenauskunft der DRV angegebene Altersrente nur eine vorläufige Berechnung. Wie hoch die Altersrente dann wirklich ist hängt auch von der zukünftigen Einkommenssituation ab, oder auch davon, ob Sie eine Teilerwerbsminderungsrente beziehen. Dann werden Erwerbsgeminderte so gestellt, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen bis zum 62. Geburtstag weitergearbeitet hätten. Grundsätzlich wird also Ihre Einkommensituation zum Zeitpunkt der Antragstellung zu Grunde gelegt und bis zur Vollendung des 62.Lebensjahrs hochgerechnet. Im Prinzip also keine Schlechterstellung, es sei denn, Sie hätten statt EM-Rente zu beziehen stattdessen noch ein viel höheres Einkommen erzielt, hätten Sie weiter gearbeitet.
Beginnt Ihre Rente wegen Erwerbsminderung vor der für Sie maßgeblichen Altersgrenze, bei Geburtsjahrgang 1963 also mit 67 Jahren, müssen Sie Abschläge in Kauf nehmen. Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent, insgesamt jedoch höchstens 10,8 Prozent. Die Entgeltpunkte, die bereits Grundlage für die vorangegangene Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) waren, werden auch bei der Berechnung der Altersrente mit dem Abschlag, der sich aus der EM-Rente ergibt, belastet. :cry:


Verfasst am: 16.08.2016, 18:32
Dabei seit: 16.08.2016
Beiträge: 1

Hallo Zusammen, ich habe eine Frage zur Teilerwerbsminderungsrente. Seit 3 Jahren habe ich RA und die Schmerzen werden auch unter MTX nicht besser. Ich schaffe den Arbeitstag gerade noch so, muss mich dann aber für den Rest des Tages hinlegen, keine Kraft mehr...

Ich bin jetzt am überlegen, eine Teilerwerbsminderungsrente zu beantragen, da ich meine Vollzeitstelle nicht mehr schaffe. Die Wartezeiten habe ich dafür erfüllt.

Wie wirkt sich aber die EM auf meine spätere Altersrente aus? (Ich bin Baujahr 1963). Werden die Zeiten angerechnet und später in Abschläge umgewandelt? Oder steht mir dann trotzdem die Altersrente zu, die im Rentenbescheid anggegeben ist?

Vielen Dank schon mal :-)




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