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Schwerbehindertenausweis
Reihenfolge 

Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 05.07.2004
Beiträge: 5

Hallo,

muß ich beim Vorstellungsgespräch zwingend angeben das ich 50 % Schwerbehindert bin?? Ist dies dann ein Kündigungsgrund falls es später rauskommt??? oder genügt es damit nach der Probezeit rauszurücken??

vielen Dank und viele Grüße
Bienchen


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 29.06.2004
Beiträge: 12

Hallo, nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes mußten Fragen nach einer Erkrankung nur insoweit und dann wahrheitsgemäß beantwortet werden, als sie für die Ausübung des Berufes relevant waren. Fragen nach der Schwerbehinderung ( liegt erst ab einem GdB von 50 vor ) mußten wahrheitsgemäß beantwortet werden, da das Bundesarbeitsgericht hier die wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers am Einsparen der Ausgleichsabgabe höher bewerteten als den Schutz der Intimssphäre des Arbeitnehmers. Wurde diese Frage nach der schwerbehinderung nicht wahrheitsgeäß beantwortet, so konnte der Arbeitgeber fristlos kündigen. Nach dem neuen SGB IX ist die Beantwortung wieder fraglich geworden. Eine Entscheidung der Arbeitsgerichte gibt es meines Wissens noch nicht, in der Literatur ist man überwiegend der Auffassung, daß dies nicht mehr rechtmäßig ist. Aber- entschieden ist noch nichts.Ihren Arbeitgeber üssen Sie während des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses nicht von der Schwerbehinderung informieren. Dann haben Sie zwar keine Vorteile wie Zusatzurlaub, vermeiden aber auch eventuelle Schwierigkeiten. Dennoch muß das Integrationsamt einer eventuellen Kündigung zustimmen,wenn Sie innerhalb von 3 Wochen nach Kündigung die Schwerbehinderung offenbaren. Oder wie sind Ihre Erfahrungen, liebe Chatter?




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