Hallo, es gibt nicht die Möglichkeit des Beschäftigungsverbotes und auch keinen Anspruch auf Heimarbeit. Bei Menschen mit Vorerkrankungen hat der Arbeitgeber für entsprechende Schutzmaßnahmen zu sorgen oder Sie ins Homeoffice zu schicken. Ich würde zu einem Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber nach Ostern raten.
Frohe Ostern Marion Rink
Arbeiten in systemrelevantem Bereich während Corona
ReihenfolgeHallo,
ich stelle mich kurz vor. Ich bin 51 Jahre und leide seit Jahren unter teils heftigen Rückenschmerzen. Vor zwei Jahren wurde dann Psoriasis Arthritis an der gesamten Wirbelsäule diagnostiziert. Die Therapie begann mit Humira, wurde dann aber nach 9 Monaten, aufgrund mangelhaftem Therapieerfolges, auf Cosentyx umgestellt. Dies Präparat wirkt etwas besser, den Gesamtzustand würde ich jetzt allerdings auch nicht als super bezeichnen.
Unter der Therapie mit Cosentyx bin ich wesentlich anfälliger für Infekte geworden und manchmal denke ich, mein Immunsystem funktioniert gar nicht mehr...
Ich arbeite in einer heilpädagogischen Tagesstätte mit schwerstmehrfachbehinderten Kindern und Jugenlichen. Derzeit ist die Tagesstätte allerdings noch geschlossen.
Meine Bedenken sind, wie es nach dem 20.4.2020 weitergeht, sollten die Tagesstätten wieder öffnen. Abstand halten, Hygienemaßnahmen einhalten, etc. ist in diesem Bereich oft nicht möglich.
Besteht in diesem Fall die Möglichkeit für ein Beschäftigungsverbot oder eine Freistellung?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Rufus12
Als größte deutsche Selbsthilfeorganisation im Gesundheitsbereich informiert und berät die Deutsche Rheuma-Liga Betroffene unabhängig und frei von kommerziellen Interessen. Sie bietet praktische Hilfen und unterstützt Forschungsprojekte zu rheumatischen Erkrankungen. Der Verband mit rund 270.000 Mitgliedern tritt für die Interessen rheumakranker Menschen in der Gesundheits- und Sozialpolitik ein.