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Schwerbehindertenausweis und Arbeitgeber
Reihenfolge 

Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 25.08.2007
Beiträge: 2

Hi,

genau das mache ich auch gerade durch, die elende Quälerei mit den Ämtern, und den Ärzten.

Ich habe fast meinen Job verloren weil ich von vorne herein gesagt habe, was los war/ist. Nur durch meinen Betriebsrat ist es möglich geworden dass ich immer noch einen Job habe aber auch nur wieder efristet bis 31.13.07 Jetzt stecke ich mitten im Schub war schon eine woche zuhause, was aber lächerlich ist. Jetzt bin am ende meiner Kräfte halte keine Schicht durch, und bin am überlegen was ich tun soll. Für mich war es ein sehr schwerer Schritt zu sagen, was mit mir los war/ist. Eben deswegen haben sie mich auch als "faul" hingestellt weil ich in einen dreiviertel Jahr 19 Tage wegen Rheuma zu Hause war, und nur wegen der Chance, dass ich der Firma Geld sparen werde, haben sie mich weiterhin genommen.

Seit diesem Zeitpunkt bin ich in einem nicht so guten Zustand (LOCH-ganz tief), und jetzt kam noch der schub hinzu.

Alles ist im Moment zum Ko....

SORRY


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 29.05.2005
Beiträge: 1

<!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s -->
Hallo,

ich (28 Jahrer, weiblich) habe cP und deshalb auch meinen Schwerbehinderten-Ausweis.
Jetzt mache ich auch deshalb eine Umschulung; damit ich danach übernommen werde sage ich es von meiner Seite aus nicht, dass ich ihn habe.
Wenn ich mich nochmal entscheiden könnte würde ich ihn nicht beantragen.
[b:3t4frqb1]Denn wenn man mich fragt, muss ich es ja zugeben[/b:3t4frqb1]. Ich habe gemerkt, das es auch schon bei der Suche nach dem Umsschulungsplatz große Probleme deshalb gab!
Es schreckt die meisten Arbeitgeber heutzutage leider ab einen chronisch Kranken einzustellen, [size=150:3t4frqb1][b:3t4frqb1]der auf die Art geschützt ist[/b:3t4frqb1]
Jeder muss es selbst entscheiden, ganz abhängig von der stätke der Behinderung, ob es wirklich schon vor oder während der Ausbildung notwendig ist den Ausweis zu haben!

Lieber Gruß
"das Nisilein"[/size:3t4frqb1]!


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 10.05.2005
Beiträge: 2

Hallo Nisi,

so ganz kann ich deiner Aussage nicht zustimmen.
Unter dem Thread "Vorstellungsgespräch" habe ich etwas ausführlicher beschrieben, warum es bei bestimmten Bewerbungen sogar hilfreich sein kann, die Tatsache der Behinderung zu nennen.

Bei der Arbeit in meinem Betrieb ist es für mich (z.B. als Ausbilderin) sehr wichtig zu wissen, wie stark jemand behinderungsbedingt belastbar ist. Dann kann ich durch häufigere oder längere Pausen darauf Rücksicht nehmen. Bin ich nicht informiert, besteht die Gefahr, dass ich die behinderte Kollegin überfordere oder sogar als uninteressiert oder "faul" beurteile.

Also: Offenheit und Vertrauen

mfg
Christel Groneberg


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 25.02.2006
Beiträge: 8

Hallo,

ich finde Nisilein hat Recht.
Jeder Arbeitgeber muss einen bestimmten Prozentanteil von Schwerbehinderten einstellen, ansonsten muss er eine Strafe zahlen. Ich habe mit der Schwerbehindertenvertretung in meinem Betrieb gesprochen und diese hat bestätigt, dass die meisten Arbeitgeber lieber die Strafe bezahlen, anstatt Schwerbehinderte einzustellen. Echt schade sowas zu hören.<!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_sad.gif" alt="" title="Sad" /><!-- s -->

Viele Grüße
Sternchen




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