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studium
Reihenfolge 

Verfasst am: 26.04.2012, 17:58

hi! Ich habe seit 9 Jahren Rheuma. Doch schon seit einigen Jahren keine Probleme mehr. Nach außen fällt keinem meine Krankheit auf und auch ich vergesse sie oft. Wenn ich in drei jahren mein Abi habe möchte ich studieren. Jetzt wollte ich mal fragen, ob ich da trotzdem irgendwelche Vorteile durch meine Krankheit habe. Ich habe gelesen, dass man mit einer Krankheit, die sich jederzeit verschlimmern könnte, was ja auch bei mir immer der Fall sein könnte, sofort einen Studienplatz bekommt. Stimmt das? Und wird einem sonst noch irgendwelche Hilfe angeboten? Liebe Grüße <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="" title="Smile" /><!-- s -->


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 10.05.2005
Beiträge: 8

Hallo Christina,

schön, dass es dir schon so lange gut geht.
Du hast natürlich Recht damit, dich schon jetzt mit einem ans Abi anschließenden Studium auseinanderzusetzen. Wenn du bereits weißt, welches Studienfach du wählen willst, solltest Du zunächst klären, ob dieses Fach einem Auswahlverfahren der ZVS unterliegt. (Ab WS 2005/2006 treten neue Richtlinien für das Auswahlverfahren zur Studienplatzvergabe in Kraft. So wird z.B. das Selbstauswahlrecht der Hochschulen gestärkt. Infos darüber unter <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.zvs.de/Presse/HRG_neu.htm">http://www.zvs.de/Presse/HRG_neu.htm</a><!-- m --> )

Das Thema Studium und chronische Erkrankung bzw. Behinderung ist überaus umfangreich. Du solltest deshalb schon zur Studienvorbereitung frühzeitig, Kontakt mit der Berufsberatung für Abiturientinnen und Abiturienten der Bundesagentur für Arbeit aufnehmen oder mit dem/der Beauftragten für Behindertenfragen an der Hochschule, an der du gerne studieren möchtest.

Es gibt einige Nachteilsausgleiche, so auch der so genannte Härtefallantrag, den du in deinem Beitrag ansprichst.
Bei der ZVS können Bewerberinnen und Bewerber, die sich in einer schwerwiegenden Ausnahmesituation befinden, diesen Härtefallantrag stellen, um sofort zum Studium zugelassen zu werden. So z.B., wenn eine Krankheit zur Verschlimmerung des Gesundheitszustandes führt und die Belastungen, einen Studiengang durchzustehen, zu groß werden könnten. Der gesundheitliche Zustand muss durch ausführliche fachärztliche Gutachten belegt sein.
Umfassende Infos auch über weitere Nachteilsausgleiche erhältst du auf der HP des Deutschen Studentenwerks <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.studentenwerke.de">http://www.studentenwerke.de</a><!-- m -->.
Auf diesen Internetseiten findest du außerdem die Adressen und Rufnummern der Beratungsstellen in deiner Nähe.

Ich hoffe, diese Infos helfen dir erst einmal weiter.

Viele Grüße

Annelie Schütte




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