Hallo Botto,
ein Grad der Behinderung ist nicht ausschlaggebend für eine Erwerbsminderungsrente.
Diese können Sie unabhängig davon bei der Deutschen Rentenversicherung beeantragen.
Eine medizinische Reha ist oft im Vorfeld sinnvoll, da der Grundsatz "Reha geht vor Rente" gilt. Ein Reha-Antrag kann auch in einen Renten-Antrag umgemünzt werden.
Als teilerwerbsgemindert gelten Sie, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen, dem Arbeitsmarkt mehr als 3, aber unter 6 Stunden täglich zur Verfügung stehen.
Sie haben innerhalb der Zuverdienstgrenzen auch die Möglichkeit, etwas hinzuzuverdienen.
Die Antragstellung ist sehr aufwendig und es macht Sinn, den behandelnden Arzt mit ins Boot zu holen. Beim Ausfüllen der Formulare können Sie in den Beatungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, aber auch in den Landesverbänden der Deutschen Rheuma-Liga Unterstützung erhalten.