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Reha
Reihenfolge 

Verfasst am: 22.11.2018, 17:10
Dabei seit: 25.11.2014
Beiträge: 18

Vielen Dank für Ihre Antwort!


Verfasst am: 21.11.2018, 14:04
Dabei seit: 09.11.2017
Beiträge: 17

Liebe Silvia,
auch als Rentnerin haben Sie das Recht auf eine Reha.
Während die gesetzliche Rentenversicherung in erster Linie für Reha-Leistungen bei Berufstätigen zuständig ist, so ist bei Beziehern von Rentenleistungen in den allermeisten Fällen die gesetzliche Krankenversicherung der Kostenträger für Rehamaßnahmen.
Entscheidend ist der gesundheitliche Zustand - deshalb empfehle ich, nie einen Antrag ohne Attest stellen. Der Arzt muss begründen, dass nur eine Reha die Gesundheit bessern kann.
Die Antragsunterlagen für den Kurantrag können Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse anfordern. Bei vielen Kassen kann man die Antragsvordrucke auch online downloaden. Der zum Antrag dazu gehörende "Ärztliche Befundbericht" muss vom Hausarzt, ggf. auch Facharzt ausgefüllt und unterschreiben werden.
Auch wenn im Antrag an und für sich dafür kein Feld vorgesehen ist, empfehle ich immer, direkt auf dem Formular die Wunschklinik zu vermerken.

Liebe Grüße, Diana Becker


Verfasst am: 21.11.2018, 13:53
Dabei seit: 25.11.2014
Beiträge: 18

Liebe Expertinnen, ich habe wegen meiner Arthrose in den Fingern und im Nacken sehr oft starke Schmerzen und würde deswegen gerne eine Reha machen. Ich bin bereits Rentnerin. Wie gehe ich am besten vor?
Vielen Dank im Voraus!




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