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schwerbehindertenausweis dem arbeitgeber vorzeigen?ein muss?
Reihenfolge 

Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 01.06.2010
Beiträge: 9

Ich bin Bundesbeamter . Zur Zeit noch GdB 40.
Aber sogar die Bescheinigung des Versorgungsamtes habe ich meinen Arbeitgeber vorgelegt.
Es kann auch Konsequenzen geben, falls eine Schwerbehinderung verschwiegen wurde.
Im Grunde ist ein Vorlage mit auch mit Vorteilen ( Nachteilsausgleichen ) verbunden.
z.B. 5 Tage mehr Urlaub.
Behindertengerechte Umgestaltung des Arbeitsplatzes und ( hoffentlich ) Rücksichtnahme durch die Vorgesetzten und Kollegen( ist leider nicht immer der Fall ).


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 11.06.2007
Beiträge: 13

Hallo, ich war im Oktober 2010 auf einem Seminar der Jungen Rheumatiker mit einer Anwältin Sozialrecht als Referentin:

Laut diesem Seminar ist man nicht verpflichtet eine Schwerbehinderung beim Arbeitgeber von sich aus anzugeben.
Auch die Frage nach einer Schwerbehinderung ist nicht zulässig und muss daher nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Laut EU-Recht darf niemand wegen seiner Hautfarbe, Herkunft usw. benachteiligt werden und eine Frage nach der Schwerbehinderung würde von vornherein eine Benachteiligung im Auswahlverfahren sein.

Dies ist (bis auf das Wahrheitsgemäße beantworten für das es neue Urteile gibt) im Merkblatt der Deutschen Rheumaliga nanchzulesen.

Merkblatt Soziale Hilfen 6.9 Der Schwerbehindertenausweis bei Rheumatischen Erkrankungen


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 12.08.2010
Beiträge: 8

Hallo,
ich (60%) würde es so sehen:
Als Arbeitnehmer bist Du verplichtet, Deine Arbeitskraft dem AG zur Verfügung zu stellen. Wenn die Krankheit Deine Arbeitsleistung irgendwie beeinträchtigt und Du dies, erstmal unabhägig vom Ausweis, dem AG verschweigst, könnte es u.U. Probleme geben (Abmahnung, Schadensersatz), denn der AG muss ja korrekt planen können. Und wenn die Krankheit dann mal herauskommt, hast Du das vorsätzlich verschwiegen, kann der AG sagen. Ist der AG informiert, muss er die Krankheit berücksichtigen (gemäss Fürsorgeprinzip aus dem Arbeitsrecht), mit Ausweis zusätzlich auch noch wg. Schwerbehindertengesetz.

Wenn Deine Arbeitsleistung durch die Krankheit gar nicht beeinträchtigt ist, bist Du m.W.n. auch nicht zur Anzeige verpflichtet. Du solltest aber auf jeden Fall mal bei einer Gewerkschaft oder einem Anwalt nachfragen, denn ich bin mir nicht sicher.

Ist ein Arbeitsplatzverlust absehbar, solltest Du sofort die Schwerbehinderung anzeigen, denn dies muss dann auf jeden Fall berücksichtigt werden.

Habe noch ein interessantes Urteil des BAG (2 AZR 539/05) zur "Frist für Mitteilung der Schwerbehinderung" bei Kündigung gefunden:
<!-- m --><a class="postlink" href="http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&amp;Art=en&amp;sid=9beb20910d9c865b0e01aaddb5661ea8&amp;nr=11119&amp;pos=0&amp;anz=1">http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cg ... os=0&amp;anz=1</a><!-- m -->

Alles Gute
Wolfgang


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 29.10.2009
Beiträge: 8

Hallo,

deine Schwerbehinderung musst du dem Arbeitgeber nur dann anzeigen, wenn diese eine direkte Auswirkung auf deine Tätigkeit hat oder wenn du die Erleichterungen im Arbeitsleben, die ein GdB bringen kann, in Anspruch nehmen möchtest.Solange beides nicht der Fall ist, kannst du deine Schwerbehinderung "für dich behalten".

Viele Grüße
Barbara


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 07.06.2008
Beiträge: 12

Ich persönlich würde da sehr vorsichtig sein, wurde mir von meinem Betriebsrat und Schwerbehindertenvertreter gesagt, ich hab es zwangsläufig auch nur gemacht da ich sonst eine Abmahnung schon hätte und wohl nach heutigem Zeitpunkt nicht mehr da wäre wo ich bin. Da ich aufgrund der Erkrankung sehr viele Fehltage habe.

LG Mokuwa.


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 25.03.2005
Beiträge: 12

hallo.
ich habe morbus bechterew und osteoporose. mir wurden 60% g.d.b. zugesprochen.
ich möchte jedoch meinem arbeitgeber dies nicht (noch nicht) mitteilen.
er weiß bis dato nichts von meiner krankheit.
ich möchte meinem arbeitgeber erst dann informieren, und den ausweis vorzeigen,
wenn mein arbeitsplatz gefährdet ist.
keiner kann mir genau sagen, ob ich meinen ausweis dem arbeitgeber vorzeigen muss.
die einen sagen "nur wenn dich einer anspricht" bzw. "bei einem neuen arbeitgeber schon"
die anderen sagen auf alle fälle.
wie schauts genau aus?
danke
frank




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