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Übergang von EU-Rente in Altersrente
Reihenfolge 

Verfasst am: 16.11.2017, 10:44
Dabei seit: 14.02.2013
Beiträge: 57

Der Übergang von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente erfolgt automatisch mit Erreichen der Regelaltersrente. Das wäre bei Ihnen mit Erreichen des 67.Lebensjahres der Fall. Die Altersrente kann vorzeitig beantragt werden. Dies hängt von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ab, z.B. Erfüllung von Vorversicherungszeiten etc.. und kann sich negativ auf die Rentenhöhe auswirken. Auch etwaige steuerliche Nachteile sind zu prüfen. Zunächst sollten Sie in Ihren aktuellen Versicherungsverlauf schauen, den Ihnen die Rentenversicherung zugeschickt hat. Sollten Sie keinen haben, können Sie den anfordern. Daraus ergibt sich, ab wann Sie Anspruch auf Altersrente bzw. vorgezogene Altersrente haben. Dann sollten Sie unbedingt einen Termin bei Ihrer nächstgelegenen Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung ausmachen, um sich individuell bzgl. der Möglichkeiten und der Vor- und Nachteile beraten zu lassen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen erste Tipps geben und wünsche Ihnen viel Erfolg!


Verfasst am: 16.11.2017, 08:00
Dabei seit: 16.11.2017
Beiträge: 1

Guten Morgen,
Ich beziehe seit 1997 teiweise BU-Rente ( jetzt umgewandelt in EU-Rente).
Anfangs befristet, jetzt unbefristet.
Ab wann bekomme ich Altersrente? Ich bin Jahrgang 1964.
Ist der Übergang EU-Rente zu Altersrente variabel?
Was muss ich beachten?
Dankeschön und einen schönen Tag !




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