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GdB und Merzeichen streichung geplant
Reihenfolge 

Verfasst am: 20.08.2016, 19:00
Dabei seit: 16.05.2015
Beiträge: 14

Hallo,manch einer ist im Leben gleich mehrmals "gestraft".Es wurde schon das wichtigste geschrieben.Möchte noch anmerken,daß ein Rheum-Liga Mitglied beim VDK
eine Erstberatung frei hat und nach Eintritt von dem VDK verteten wird.Gegen eine geringe Gebühr,nach Vermögensverhältnis.Aber das sagt man vor Ort-Alles Gute
MfG


Verfasst am: 11.01.2016, 17:19
Dabei seit: 14.02.2013
Beiträge: 57

Hallo zoba,

ich gehe davon aus, dass es eine Anhörungdes Versorgungsamtes nach § 48 SGB X zur geplanten Herabsetzung des Merkzeichens ist. Erheblich für die Einstufung derBehinderung nach der Versorgungsmedizinverordnung ist das Ausmaß der Funktionseinschränkungen. Das sind bei rheumatischen Erkrankungen vor allem Bewegungseinschränkungen. Diese müssten von Ihnen gegenüber dem Versorgungsamt nachgewiesen werden durch entsprechende ärztliche Befunde. Auch über das Normalmaß hinausgehende Schmerzen sind zu berücksichtigen, müssten aber von Ihnen aber auch mit ärztlichen Befunden dargelegt werden!!! Es kommt hierbei nicht auf die Diagnosen an, sondern wie diese sich auf Ihren Alltag auswirken. Das Wichtigste wäre, wenn Sie einen Antrag auf Akteneinsicht stellen und schreiben, dass Sie um Zusendung der entscheidungserheblichen Befunde und der Stellungname des medizinischen Dienstes bitten. Erst dann wissen Sie eigentlich, warum Ihr Antrag so daneben ging. Dann müssten Ihre Ärzte etwas zu den Ausweirkungen und Funktionseinbußen schreiben, notfalls müsste gegen einen negativen Bescheid Widerspruch und dann Klage erhoben werden. Übrigens die meisten Rechtsschutzversicherungen tragen die Kosten erst für Rechtsstreitgkeiten vor dem Sozialgericht, also ab der Klage.


Verfasst am: 11.01.2016, 16:29
Dabei seit: 11.01.2016
Beiträge: 1

Hallo,
ich habe seit Geburt 2 Hüftfehlstellungen, Diagnose mit 3, danach zig OPs mit 28 eine TEP.
Das Becken steht noch immer schief die Kniee auch. Arhtrose an mehreren Gelenken, HWS-Prolaps, Skoleose....u.s.w.
Inzwischen Fibromyalgie und kaum noch Schmerzressourccen.
Jetzt bin ich anfang 50 und da die Wegstrecken immer kürzer werden, bevor ich mich setzen muss (akt. ca. 300m) und ich über ein Jahr Opiate und Gehstock benötigte, habe ich einen Neufeststellungsantrag beim Versorgungsamt Landau gestellt, damit ich das MErzeichen B erhalte.
Seit 1978 habe ich einen GdB von 80 mit Merkzeichen G.
Resultat: Sie wollen mir einen GdB von 40 und kein Merkzeichen mehr anerkennen.
Warum?
Weil ich vor 25 J. eine TEP bekam und eine Varisierungs-OP (vor über 40J!) ja eine Verbesserung gebracht haben.
Damals anfangs vielleicht etwas, zeitweise, aber wie gesagt, bei mir ist die ganze Statik schief und bei hypermobilen Gelenken mit entsprechenden Blokaden, eingeklemmte Nerven, Hartspann etc...Dauerschmerz.
Meine Anhörung habe ich abgeschickt, aber ich bin geschockt und versteh die Welt nichtmehr. Bekommt man eine Schwerbehinderung nur als Pflegefall?
Ich habe permanent Schmerzen und bin in meiner Statik und Mobilität eingeschränkt. Auch habe ich (nervlich) kaum noch Ressourccen.
Kann mir jemand helfen?
Meine Rechtsschutz will erst nach Widerspruchsverfahren prüfen, ob ich einen RA fürs Klageverfahren konsultieren kann.
Danke vorab.




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