Hallo LaFleur,
danke für die weiteren Hinweise.
Gestatten Sie mir zunächst aus Wikipedia zu zitiern:
Rentenleistungen in Deutschland bei Berufsunfähigkeit
Die Berufsunfähigkeitsrente ist im Recht der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20. Dezember 2000[5]zum 1. Januar 2001 durch die Änderung des § 43 SGB VI i.d.F. vom 31. Dezember 2000 für alle Versicherten weggefallen, die am 31. Dezember 2000 noch keinen Anspruch auf eine Rente wegen Berufsunfähigkeit hatten, egal wann sie geboren wurden, also auch wenn sie vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden. Versicherte, die am 31. Dezember 2000 schon Anspruch auf eine Rente wegen Berufsunfähigkeit hatten, genießen Besitzstandswahrung, erhalten die Berufsunfähigkeitsrente also weiter (siehe § 302b SGB VI).
Aus Vertrauensschutzgründen wurde ein Schutz bei Berufsunfähigkeit für solche Versicherte erhalten, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind und nach dem 31. Dezember 2000 berufsunfähig werden. Diese Personen haben nach § 240 Abs. 1 SGB VI – bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen – Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung."
Dieser letzte Satz gilt in Ihrem Fall: Sie hätten Anspruch auf teilweise Erwerbsminderungsrente, wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen. Einen Berufsschutz wie in der BU-Rente des alten Rentenrechts gibt es nicht mehr. Es wird nur noch geprüft, inwieweit Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch in nennenswertem Umfang tätig sein können. Laut Gutachten sind das, wie Sie schreiben, noch über 6 Stunden täglich, weshalb Sie grundsätzlich keinen Anspruch auf EM-Rente hätten. Allerdings macht der Gutachter seine Einschätzung davon abhängig, dass Sie bestimmte Therapien erfolgreich durchführen, weshalb zumindest momentan doch wohl ein Anspruch auf teilweise Erwerbsminderungsrente bestehen müßte! Sollte der Rechtsstreit noch laufen, sollte unbedingt darauf hingewiesen werden, dass bis zum erfolgreichen Abschluss der Therapien ein Anspruch auf teilweise EM-Rente besteht.
In der Tat kann es zu der von Ihnen geschilderten Situation kommen, dass sowohl die Rente als auch die med. Reha abgelehnt werden. Ich kann Ihnen für diesen Fall nur raten, mit Ihren behandelnden Ärzten zu sprechen. Wenn Ihr Gesundheitszustand tatsächlich so schlecht ist, wie geschildert, sollten Sie sich per Akuteinweisung in eine Fachklinik für die Behandlung rheumatischer Erkrankung einweisen lassen. Das müßte auf jeden Fall gehe. Sollten die Ärzte dort eine Reha oder sogar eine Erwerbsminderung bestätigen, könnten Sie dies zur Begründung Ihres Rentenanspruchs anführen.