• Rheuma-Liga Bundesverband
  • Kontakt
  • A A STRG + STRG -

    Sie können die Seite mithilfe Ihres Browsers größer oder kleiner anzeigen lassen. Verwenden Sie dafür bitte STRG + und STRG - .
    Mit STRG 0 gelangen Sie wieder zur Ausgangsgröße.

menu
Bei der Nutzung der Vorlesefunktion werden Ihre IP-Adresse und die angezeigte Seite an readspeaker.com übertragen. Wenn Sie zustimmen, speichern wir Ihre Zustimmung in einem Cookie. Wenn Sie Ok auswählen, wird der Cookie akzeptiert und Sie können den Dienst nutzen.

Fähigkeiten für den allgemeinen Arbeitsmarkt
Reihenfolge 

Verfasst am: 22.02.2013, 14:15
Dabei seit: 14.02.2013
Beiträge: 57

Hallo LaFleur,

danke für die weiteren Hinweise.
Gestatten Sie mir zunächst aus Wikipedia zu zitiern:

Rentenleistungen in Deutschland bei Berufsunfähigkeit
Die Berufsunfähigkeitsrente ist im Recht der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20. Dezember 2000[5]zum 1. Januar 2001 durch die Änderung des § 43 SGB VI i.d.F. vom 31. Dezember 2000 für alle Versicherten weggefallen, die am 31. Dezember 2000 noch keinen Anspruch auf eine Rente wegen Berufsunfähigkeit hatten, egal wann sie geboren wurden, also auch wenn sie vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden. Versicherte, die am 31. Dezember 2000 schon Anspruch auf eine Rente wegen Berufsunfähigkeit hatten, genießen Besitzstandswahrung, erhalten die Berufsunfähigkeitsrente also weiter (siehe § 302b SGB VI).
Aus Vertrauensschutzgründen wurde ein Schutz bei Berufsunfähigkeit für solche Versicherte erhalten, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind und nach dem 31. Dezember 2000 berufsunfähig werden. Diese Personen haben nach § 240 Abs. 1 SGB VI – bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen – Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung."

Dieser letzte Satz gilt in Ihrem Fall: Sie hätten Anspruch auf teilweise Erwerbsminderungsrente, wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen. Einen Berufsschutz wie in der BU-Rente des alten Rentenrechts gibt es nicht mehr. Es wird nur noch geprüft, inwieweit Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch in nennenswertem Umfang tätig sein können. Laut Gutachten sind das, wie Sie schreiben, noch über 6 Stunden täglich, weshalb Sie grundsätzlich keinen Anspruch auf EM-Rente hätten. Allerdings macht der Gutachter seine Einschätzung davon abhängig, dass Sie bestimmte Therapien erfolgreich durchführen, weshalb zumindest momentan doch wohl ein Anspruch auf teilweise Erwerbsminderungsrente bestehen müßte! Sollte der Rechtsstreit noch laufen, sollte unbedingt darauf hingewiesen werden, dass bis zum erfolgreichen Abschluss der Therapien ein Anspruch auf teilweise EM-Rente besteht.

In der Tat kann es zu der von Ihnen geschilderten Situation kommen, dass sowohl die Rente als auch die med. Reha abgelehnt werden. Ich kann Ihnen für diesen Fall nur raten, mit Ihren behandelnden Ärzten zu sprechen. Wenn Ihr Gesundheitszustand tatsächlich so schlecht ist, wie geschildert, sollten Sie sich per Akuteinweisung in eine Fachklinik für die Behandlung rheumatischer Erkrankung einweisen lassen. Das müßte auf jeden Fall gehe. Sollten die Ärzte dort eine Reha oder sogar eine Erwerbsminderung bestätigen, könnten Sie dies zur Begründung Ihres Rentenanspruchs anführen.


Verfasst am: 22.02.2013, 13:25
Dabei seit: 08.06.2010
Beiträge: 7

Sehr geehrte Frau Schoeler,

da ich 1958 geboren bin, bekomme ich die Berufsunfähigkeitsrente, die der heutigen halben Eu Rente entspricht. Sie ist unbefristet. Deshalb soll ich noch 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeitsfähig sein.

Der Ablehnungsgrund für die med. Reha war meine Behinderung. Dann habe einen Antrag auf die volle Eu Rente gestellt. Das Ergebnis war: volle Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter der Bedingung einer multimodalen Therapie als med. Reha oder ambulanter Behandlung. Der Gutachter war vom Sozialgericht benannt. Einen Anspruch auf Reha habe ich wegen der Behinderung auch weiterhin nicht.

Für mich heißt das: ich kann alle Voraussetzungen erfüllen aber man findet immer einen Weg, die Anträge abzulehnen.
Ich bin so krank, dass man meine Fähigkeiten massiv einschränkt und mir das Krankengeld streicht. Meine Krankheiten bzw. Behinderungen sind ein Ausschlusskriterium für eine med. Reha. Aber für die Rente bin ich immer noch so fit, um auf dem algemeinen Arbeitsmarkt 6 Stunden tätig sein zu können. Für das Arbeitsamt, für die Wiedereingliederung zu Lasten der Rentenversicherung und den Integrationsfachdienst bin ich nicht vermittelbar.

Vieleicht konnte ich mein Problem etwas deutlicher machen.

Viele Grüße und vielen Dank für Ihre Mühe


Verfasst am: 21.02.2013, 16:48
Dabei seit: 14.02.2013
Beiträge: 57

Hallo La Fleur,

ich verstehe Ihr Problem wahrscheinlich nicht so ganz. Nach Ihren Schilderungen beziehen Sie wohl derzeit eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Das heißt, Sie können auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch Tätigkeiten bis unter 6 Stunden, aber mehr als 3 Stunden täglich verrichten. Dabei sind die von Ihnen aufgezählten Einschränkungen zu beachten. Insoweit kommen solche "qualitativen" Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit erst dann zum Tragen, wenn auf Grund einer Vielzahl solcher Einschränkungen eine Erwerbstätigkeit unter normalen Arbeitsmarktbedingungen nicht mehr möglich ist! Das ist bei Ihnen wohl nicht der Fall. Könnte es sein, dass Sie eine befristete Rente bezogen haben, weswegen jetzt eine erneute Prüfung Ihres Rentenanspruchs und eine erneute Begutachtung erfolgt ist?
Wenn der Gutachter sagt, dass Sie erst nach einer stationären Reha eventuell über 6 Stunden wieder arbeiten könnten, so müßten Sie derzeit weiter Anspruch auf die EM-Rente haben und der Gutachter hat auch eine stationäre Reha befürwortet. Dies müßte der Rentenversicherer Ihnen auf Grund des Gutachtens dann auch bewilligen.
Soweit Ärzte mit Hinweis auf ihre Regreßpflicht notwendige Verordnung von physikalischer Therapie ablehnen ist dies nicht richtig und sollte von Ihnen Ihrer Krankenkasse gemeldet werden. Sie hätten als Patientin mit einer rheumatischen Erkrankung u.U. Anspruch auf eine Verordnung außerhalb des Regelfalls. Diese fällt nicht in das Praxisbudget.


Verfasst am: 21.02.2013, 16:27
Dabei seit: 08.06.2010
Beiträge: 7

Liebes Experten-Team,
ich beziehe seit 2007 eine Eu Rente als Ersatz für die Bu Rente. Man hat mir beim AA eine Liste mit Tätigkeiten erstellt, die ich nicht ausführen darf.
In wie weit sind meine persönlichen Fähigkeiten noch von Bedeutung? Welche Fähigkeiten muß ich für den allgemeinen Aitsmarkt noch haben?
Ausgeschlossen wurden alle körperlich belastenden Tätigkeiten sowie viel telefonieren, Arbeiten im Kundendienst, Ich darf keine Verantwotung für andere Menschen übernehmen und keine Arbeiten, für die ich viel Verantwortung übernehmen müsste.
Ich war früher 25 Jahre Krankenschwester und habe eine berufliche Reha zur Sozialversicherungsfachangestellten abgeschlossen. Die Rentenversicherung sagt, ich darf nur ganz wenige Tätigkeiten ausführen. Weites Nachfragen hab ich mich nicht mehr getraut.
Laut Gutachten bin ich noch 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeitsfähig wenn ich vorher über mehrere Wochen Multimordale Therapie bekäme, eventuel als stat. Reha. Eine medizinische Reha ist aber auf Grund meiner Behinderung (Besserung ist nicht möglich) 3x im Widerspruchsverfahren abgelehnt worden. Physikalische Thrapie wird mir mit Hinweis auf Regress von den Ärzten verweigert. .Angefangen
hat meine Krankengeschichte mit dem M. Scheuermann, dann die sero negative RA gefolgt von Facettengelenksarthrosender LWS und HWS, Muskel und Sehnenschäden und jetzt Arthrosen in Füssen, Knien, Hüftgelenken, ISG, Finger- und Handgelnken, Daumensattelgelenken und eine beginnende Arthrosenin der rechten Schulter.
Viele Grüße




Portalinfo:
Das Forum hat 16.463 registrierte Benutzer und 5.558 Themen.

Als größte deutsche Selbsthilfe­organisation im Gesundheitsbereich informiert und berät die Deutsche Rheuma-Liga Betroffene unabhängig und frei von kommerziellen Interessen. Sie bietet praktische Hilfen und unterstützt Forschungsprojekte zu rheumatischen Erkrankungen. Der Verband mit rund 270.000 Mitgliedern tritt für die Interessen rheumakranker Menschen in der Gesundheits- und Sozialpolitik ein.

Kennen Sie schon die Facebook-Seite der Deutschen Rheuma-Liga? 

Videos rund um Rheuma - Besuchen Sie unseren YouTube-Kanal!