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EU-Rente
Reihenfolge 

Verfasst am: 26.02.2013, 17:18
Dabei seit: 14.02.2013
Beiträge: 57

Hallo GeorgMV,

mit diesen Fragen soll geprüft werden, inwieweit die (subjektiven) Schilderungen der Schmerzen und Bewegungseinschränkungen sich auch in der tatsächlichen Lebensgestaltung niedergeschlagen hat, und daher glaubhaft ist- wenn sie so wollen, handelt es sich um Fangfragen.
Zur Bearbeitungsdauer kann man schlecht eine Aussage treffen. Das hängt natürlich davon ab, wie schnell der Gutachter und dann der Sachbearbeiter arbeitet, ob eventuell noch ein ergänzendes Gutachten z.B. Schmerzgutachten etc. erforderlich ist. Einige Wochen dürfte das sicher
in Anspruch nehmen.:evil:


Verfasst am: 26.02.2013, 16:44
Dabei seit: 19.02.2013
Beiträge: 2

Liebe Experten,
ergänzend noch eine Frage: Meine Frau hatte inzwischen die Begutachtung (Rentenversicherung). Sie wurde befragt, ob sie ein Grundstück hat, einen Hund, aber sicher doch eine Katze und zuletzt war ein Pferd an der Reihe. Wir haben keine Tiere. Sind das die berühmten Fangfragen gewesen?
Wie lange müssen wir uns voraussichtlich gedulden, bis meine Frau den Bescheid bekommt?
Vielen Dank auch für die schnelle Beantwortung meiner zahlreichen Fragen.
Dieses Forum ist eine ganz tolle Sache!
GeorgMV


Verfasst am: 20.02.2013, 19:18
Dabei seit: 14.02.2013
Beiträge: 57

Lieber Fragesteller,

das sind viele Fragen und es ist schwierig alles in der gebotenen Kürze zu beantworten. Wenn das Krankengeld im April ausläuft hat Ihre Frau 3 Möglichkeiten: zurück auf den (eventuell noch vorhandenen )Arbeitsplatz, Erwerbsminderungsrente beantragen, Arbeitslosengeld I beantragen.
einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat Ihre Frau, wenn sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht: Folglich muss sie dies gegenüber der Agentur für Arbeit auch so sagen. Mit anderen Worten offiziell gesund sein und der Vermittlung grundsätzlich zur Verfügung stehen- ob Ihre Frau in diesem Alter überhaupt noch Chancen hat, ist mehr als fraglich.

Da Ihre Frau einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt hat, dann hat sie auch Anspruch auf ALG I (sog.Nahtlosigkeitsregelung) so lange über den Rentenantrag noch nicht rechtskräftig entschieden wurde (und das kann durch alle Instanzen lange dauern! Der Anspruch bei Versicherten über 58 Jahre beträgt 24 Monate.

Fakt ist, Ihre Frau kann im April Antrag auf ALG I stellen, das max. 24 Monate gezahlt wird, sollte der Antrag auf Erwerbsminderungsrente irgendwann endgültig abgelehnt werden, hätte sie mit 60 Jahren und 7 Monaten Anspruch auf Altersrente wegen Schwerbehinderung, wenn sie die übrigen Voraussetzungen erfüllt.
Sowohl bei der Altersrente wegen Schwerbehinderung als auch wegen Erwerbsminderung werden bei vorzeitiger Inanspruchnahme Abschläge von max. 10,8 fällig, dies ist vom Gesetzgeber so festgelegt.

Zu einer Altersrente wegen Schwerbehinderung oder Erwerbsminderung kann man niemanden zwingen. Ihre Frau muss also einen Antrag nicht stellen, so lange sie Abschläge zahlen muss. Aber Ihre Frau hat ja, wie Sie schreiben, schon einen Rentenantrag gestellt.

Es ist richtig, dass Ihre Frau einen erneuten Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit erst nach 3 Jahren wieder hat.
Da Ihre Frau einen Antrag auf EM-Rente gestellt hat, muss die Rentenversicherung das prüfen, hat sie nicht die ausreichende med. Befunde, muss sie ein med.Gutachten einholen. Dieses Gutachten ist Entscheidungsgrundlage. Die Krankenkasse prüft dagegen nur, ob jemand arbeitsunfähig ist, nicht ob er auch erwerbsunfähig ist. Das kann nur die Rentenversicherung beurteilen.

Gegen einen ablehnenden Bescheid der DRV ist Widerspruch möglich, wird der Widerspruch zurück gewiesen können Sie nur noch klagen! Oder nach einer gewissen zeit wieder einen neuen Antrag stellen.Dann beginnt alles wieder von vorn. es ist also ganz wichtig, dass Ihre Frau zu dem Gutachter geht und dies gut vorbereitet, nach dem Motto: Was kann ich alles nicht mehr!
Für Widerspruch und Klage brauchen Sie keinen Anwalt, spätestens im Klageverfahren vor dem Sozialgericht sollten Sie aber einen Rechtsberater beauftragen ( Fachanwalt für Sozialrecht, spezialisierter Rentenberater, Sozialverbände, Gewerkschaft). Rechtsanwälte und Rentenberater müssen Sie zunächst bezahlen.
Alles geklärt?:


Verfasst am: 20.02.2013, 18:34
Dabei seit: 19.02.2013
Beiträge: 2

Liebes Experten-Team,

meine Frau (59 ½ J.), mit einem Grad der Schwerbehinderung von 90%, stellte am 19.12.2012 einen Antrag auf EU-Rente. Die Krankenkasse steuert sie am 11.04.2013 aus.
Nach einer HWS-Operation vor knapp einem Jahr (2 Bandscheiben wurden komplett ersetzt), hat sie immer noch Schmerzen, die sie mit Schmerzmitteln betäubt.
Inzwischen wurde auch noch ein neuer Bandscheibenvorfall festgestellt.

• Wer zahlt im Falle einer Ablehnung der Rente, wenn meine Frau weiter krankgeschrieben ist? Von der Krankenkasse erfuhr sie, dass bei Ablehnung das Arbeitsamt die Zahlung sofort einstellt.
• Bei einer Ablehnung möchten wir in Widerspruch gehen, ohne das Sozialgericht einzuschalten. Wäre das ratsam? Eine Bekannte ging mehrmals in Widerspruch, bis sie die Rente durch hatte. Wie oft kann man das tun oder sollten wir besser gleich einen Rentenberater einschalten?
• Um welche Abzüge handelt es sich bei der EU-Rente, von denen immer gesprochen wird?
• Aus gesundheitlichen Gründen arbeitete meine Frau schon viele Jahre verkürzt, was allein schon zu einer geringeren Altersrente führt. Heute läuft ja alles darauf hinaus, mit hohen Abzügen vorzeitig in diese zu gehen. Das möchte meine Frau nicht. Obwohl sie mit 60,7 Jahren wegen ihrer Schwerbeschädigung mit 10,8% Abzug die Rente in Anspruch nehmen könnte, sind es doch noch weitere große Einbußen. Kann man sie dazu zwingen?
• Sollte meine Frau arbeiten gehen müssen (sie hat trotz vieler Krankheiten immer gearbeitet und noch nie Arbeitslosengeld bezogen), käme nur Büroarbeit in Frage. Da sie keine ausreichenden Computerkenntnisse hat und noch 4 Arbeitsjahre vor ihr liegen würden, hätte sie da Anspruch auf entsprechende Ausbildung vom Arbeitsamt?
Was passiert im Falle einer Krankschreibung mit derselben Diagnose?
Die Krankenkasse hat meine Frau informiert, dass sie erst nach 3 Jahren wieder damit krankgeschrieben werden kann.
• Meiner Frau wurde vom Arzt der Krankenkasse ein Gutachten erstellt, aus dem hervorgeht, dass sie nicht mehr arbeiten kann. Morgen muss sie sich einem gutachterlich tätigen Arzt der Rentenkasse vorstellen. Welche Bedeutung kommt diesem Gutachten zu?
Wir befürchten, dass es hier vielleicht eher darum geht, die Rentenkasse zu entlasten und deshalb die Rente zu verweigern??? Womöglich soll sie sich auch noch beim Arbeitsamt einem Gutachter vorstellen. Papiere hat sie schon dort abgegeben müssen.

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner zahlreichen Fragen. Für uns ist das eine große Problematik.

Mit freundlichen Grüßen
GeorgMV




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