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Wartezeiten bei Halbtagsjobs
Reihenfolge 

Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 03.03.2009
Beiträge: 12

Ich habe bis jetzt immer nur halbtags gearbeitet. wie lange muss ich gearbeitet haben, um eine Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen zu können, bzw. ist eine Verkürzung der Wartezeiten möglich? oder wäre es sinnvoll eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen?

mindelbaum


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 06.04.2009
Beiträge: 5

Hallo Mindelbaum,
für die Erwerbsminderungsrente ist es zuerst einmal wichtig, dass du Pflichtbeiträge gezahlt hast: a) 60 Pflichtbeiträge irgendwann in deinem Berufsleben und b) 36 Pflichtbeiträge innerhalb der letzten 5 Jahre vor Stellung des Rentenantrages. Die Höhe der Beiträge ist für die Erfüllung der Vorversicherungszeit gleichgültig, die Beitragshöhe wirkt sich aber bei der Höhe der zu zahlenden Rente aus. Du kannst dich in dem jährlichen Schreiben des Rententrägers über deine Vorversicherungszeiten informieren oder dich bei der örtl. Beratungsstelle des Rententrägers pers. Beraten lassen.
Verkürzung der Wartezeit ist nur ausnahmsweise möglich (§ 53 SBG VI): z.B. nach Arbeitsunfall oder wenn du in den ersten sechs Jahren nach Beendigung einer berufl. Ausbildung voll erwerbsgemindert wirst.
MfG R. Lobert




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