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Probleme wegen Erwerbminderungsrente, Wahl des Gutachters
Reihenfolge 

Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 14.02.2004
Beiträge: 41

Hallo!
Im Februar wurde mein Antrag auf behindertenrechte Arbeitsplatzgestaltung abgelehnt, weil Gutachter Nr. 1 feststellte, dass ich auch bei entsprechender Arbeitsplatzgestaltung aufgrund meiner krankheitsbedingten Einschränkungen nicht mehr als 5 Stunden arbeiten kann.
Als Reaktion hierauf habe ich sofort beantragt, meine Erwerbsminderungsrente (bewilligt war sie von 07/03 - 07/04) zu verlängern. Der Gutachter Nr. 2 im Termin stellte aber fest, dass ich keinerlei Einschränkungen haben soll. In der sozialmedizinsichen Leistungsbeurteilung hat er allerdings festgestellt, dass ich nur bis 6 Stunden arbeiten kann und sich das zukünftig nicht ändern wird <!-- s:?: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_question.gif" alt=":?:" title="Question" /><!-- s:?: --> Daraufhin hat die BfA den Antrag abgelehnt, mit der Begründung, ich könne Vollzeit arbeiten. Zwischen den 2 Gutachten lagen 2 Monate und der Zustand hatte und hat sich nicht verbessert! Der Gutachter Nr. 2 war ein älterer Orthopäde.
Selbstverständlich habe ich sofort Widerspruch eingelegt und beantragt als Gutachter einen Rheumatologen zu bestellen. Nach langem hin und her wurde wieder ein Orthopäde als Gutachter bestellt. Dieser ist mir und meinem Hausarzt persönlich bekannt und gänzlich ungeeignet! Ich habe ihn abgelehnt und seit her warte ich ....
Was kann ich tun, damit ein geeigneter Gutachter bestimmt wird?
Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar!
MfG


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 29.06.2004
Beiträge: 12

Hallo, die Beantwortung Ihrer Frage ist schwierig. Grundsätzlich hat die Rentenversicherung ein Ermessen bei der Auswahl des Gutachters. Dieses muß allerdings auch sachgerecht ausgeübt werden. Rechtlich haben Sie die Möglichkeit, einen Gutachter als befangen abzulehnen. Diesen Antrag sollten Sie ausführlich begründen. Ich gehe dann davon aus, daß ein geeigneter Rheumatologe als Gutachter bestimmt wird. Vorher sollten Sie vielleicht versuchen, direkt mit der Rentenversicherung telefonisch Kontakt aufzunehmen. In der Vergangenheit haben Rentenversicherungen immer mal wieder Listen von Gutachtern verschickt, unter denen der Betroffene sich einen geeigneten suchen konnte. Eventuell käme auch ein Antrag auf medizinische stationäre Rehabilitation in Betracht. Auch hier würden Aussagen zu Ihrem Leistungsvermögen getroffen, die Sie im Rentenverfahren verwenden könnten. Abschließend weise ich noch darauf hin, daß Sie bei unter 6 stündigem Leistungsvermögen einen Anspruch auf eine halbe Erwerbsminderungsrente hätten. Erst bei über 6 stündigem Leistungsvermögen besteht kein Rentenanspruch mehr.




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