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Schwerbehindertenausweis
Reihenfolge 

Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 03.12.2003
Beiträge: 114

@KBeckerl

Auf jedem Fall sollte man einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen, wie Frau Schütte beschrieb. Ich selber habe durch meine damaligen Ausbildung keine Nachteile gehabt.

Gruß
Lissy


Drøm ikke dit liv væk , liv dine drømme.
Don't dream your life, live your dreams


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58

Schon oft begegnete mir die Frage, ob es für junge Rheumakranke angesichts der Arbeitsmarktsituation noch sinnvoll ist, einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen. Ihre Meinung würde mich interessieren. Danke!
Katrin


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 10.05.2005
Beiträge: 8

Hallo Katrin,

ja, diese Frage ist mir auch schon oft begegnet und ganz eindeutig kann ich sie aus meiner Sicht nicht beantworten. Bei der Frage, ob ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden soll, kommt es auf viele unterschiedliche Aspekte an. Wird ein Ausbildungsplatz gesucht? Wie ist die Gesamt-Situation? Welche Beeinträchtigungen mit welchen Auswirkungen liegen vor? In welchem Maße ist Unterstützung notwenig?
Der Schwerbehindertenausweis soll die Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben erleichtern und gewährleisten helfen. Er soll Nachteile, die durch eine Behinderung oder eine chronische Erkrankung entstehen, soweit es möglich ist, ausgleichen. Das Berufsleben betreffend, stehen dazu viele Fördermöglichkeiten durch die Bundesagentur für Arbeit und das Integrationsamt zur Verfügung. Hier möchte ich nur einige Beispiele nennen wie die Ausstattung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes, die Kfz-Hilfe oder den Lohnkostenzuschuss.
Die Nachteile des Schwerbehindertenausweises, die Sie ansprechen, beziehen sich vermutlich auf Vorurteile, die ArbeitgeberInnen gegenüber Menschen mit Behinderung haben. Oft kommt noch Unkenntnis über die finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten hinzu. Der Schwerbehindertenausweis kann dann ein Vermittlungshindernis darstellen.

Hier weise ich gerne auf den Beitrag von Frau Groneberg hin, die auf die Pflicht der Betriebe hinweist, BewerberInnen mit einer Behinderung zum Vorstellungsgespräch einzuladen.
Optimal wäre es, eine Bewerbung und ein Vorstellungsgespräch gut vorbereiten, im Vorfeld möglichst viele Informationen einholen zu können und über die eigenen Bedürfnisse und Interessen klar zu sein, um dann pro oder contra Schwerbehindertenausweis entscheiden zu können.

Viele Grüße

Annelie Schütte


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 05.12.2006
Beiträge: 13

hallo mir ist geraten worden das ich für meine Tochter(2 jahre)den schwerbehinderten ausweis beantragen soll.sie hat vorne das B für ständige begleitung und hinten ein H und ein G und sie hat 70 prozent bekommen.Weil ich ihre begleitperson bin kann ich umsonst mit der bahn,bus und bis zu 50 kg umsont fahren.Wir könnten auch das auto steuerfrei anmelden,aber mit dem Ausweis hat man mehr Rechte und das finde ich auch richtig.Wenn ein Mensch krank ist finde ich das er mehr rechte haben sollte als ein Gesunder.


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 03.07.2007
Beiträge: 1

Hallo,

in dem Zusammenhang würde mich inetressieren ab wann man verpflichtet ist, den Schwerbehindertenausweis anzugeben. Schon beim ersten Bewerbungsanschreiben an den Arbeitgeber ? Sonst könne er seiner Pflicht zum Bewerbungsgespräch ja nicht nachkommen. Und wie sieht es bei der Bewerbung um einen Praktiukumsplatz oder Diplomarbeitsstelle aus ?

Vielen Dank im voraus

micha


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 29.09.2006
Beiträge: 3

Ich selbst habe Rheuma schon seit 11 Jahren. Meinen Job als Hotelfachfrau musste ich bereits wegen meiner Krankheit aufgeben. Wegen meiner Krankheit wurde ich von meiner Krankenkasse auf 40% eingestuft und kann wegen meiner Behinderung leider am vollem Arbeitsleben nicht mehr teil nehmen. Ich habe bereits einen Antrag auf Frührente gestellt.


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 07.09.2006
Beiträge: 53

Hallo Katrin,

ich selbst habe schon seit dem 14. Lebensjahr einen Behindertenausweis.

Deswegen kann ich auch die großen Bedenken, die sie haben verstehen. Doch es hat auch sehr viele Vorteile, die man sich bewußt machen sollte. Man ist durch den Behinderungsgrad nicht so schnell kündbar, auch wenn ein Schub z.B. durch Krankheit auftreten sollte.

Zweitens werden von Betrieben auch eine Prozentuale Zahl an Mitarbeitern gesucht. Klar es ist ein schwieriger Akt wenn man sich neu bewerben muß. Warum sind sie behindert, welche Erkrankung usw....

Doch wenn man offen und klar über seine Erkrankung spricht (auch wenn es sehr schwer fällt) dann hat man auch gute Chanzen.

Natürlich hat auch der Behindertenausweiß viele Vorteile, wie z.B. steuerliche Vergünstigungen, oder mehr Urlaubsanspruch. Kommt allerdings auf die Höhe des Behindertenausweises an.

Ich finde man sollte sich mit mehreren Ärzten über diese doch nicht einfache Thema beraten, bevor man einen Antrag stellt. Ist einfach besser, sich Rat und Tat zu holen.

Ganz liebe Grüße

Zora <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt="" title="Wink" /><!-- s -->


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 07.07.2007
Beiträge: 9

Hi,

also für meinen Arbeitgeber war das kein Problem, dass ich nen Schwerbehindertenausweis habe. Eher im Gegenteil. Die haben für mich eine Förderung bekommen und zwischenzeitlich habe ich sogar die Probezeit überstanden.

Vielleicht wäre es ja sinnvoll, wenn einer von euch einen Arbeitsplatz sucht, auch Probearbeit anzubieten, damit man die Vorurteile abbaut bzw. auch beweist, dass Krankheit nichts mit der Qualifikation zu tun hat. Ich hatte ein zwei wöchiges Praktikum beii meinem jetzigen Arbeitgeber gemacht.

Schwieriger wird es mit Zeitarbeitsfirmen. Die krasseste Diskriminierung habe ich bei einer großen Zeitarbeitsfirma habt. Da hat man mir zu verstehen gegeben, dass man mich deshalb nicht haben wollte, ich wäre ein Risiko.


Îch kann allem widerstehen, nur nicht der Versuchung


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 14.10.2006
Beiträge: 2

Zum Thema Schwerbehindertenausweis kann ich auch noch was sagen. Mein Rheuma ist erst im Sep. 2006 festgestellt worden und ich habe einen Verschlimmerungsantrag beim Versorgungsamt gestellt.

Aufgrund einer anderen Erkrankung habe ich schon seit 1996 40 % Grad der Behinderung und wurde vom Arbeitsamt als Schwerbehinderte gleichgestellt.
Es ist schwer, aber nicht unmöglich, als Schwerbehinderte einen Arbeitsplatz zu finden. Ich habe sowohl negative Erfahrung ("Behinderte wollen unsere Kunden nicht. " hat man mir mal bei einer Zeitsarbeitsfirma gesagt), also auch positive Erfahrungen gemacht. Meine Ausbildung konnte ich anfangen, weil die eine "Behinderte" haben wollten, sonst hätte eine andere Filiale den Zuschlag bekommen. Wie dem auch sei, es ist schwer als Behinderte. Man kämpft immer mit Vorurteilen und nicht nur im Berufsleben.

Zur Zeit bin ich noch krankgeschrieben, aber sobald ich wieder gesund bin, muss ich auch wieder suchen. Einfach wird es nicht. Ich werde dann auch schnellst möglich mit dem Arbeitsamt sprechen. Als kleiner Tipp: Das Arbeitsamt hat auch Angestellte, die die Behinderten betreut. Da bekommt man schon gute Tipps und Ratschläge.
Bei mir drängt sich jetzt nur die Frage auf, ob ich bei den zukünftigen Arbeitgebern angeben muss, dass ich Rheuma habe? Die Behinderung muss ich angeben. Wenn ich es nicht angebe und es kommt im nachhin raus, ist das ein Kündigungsgrund. Aber in meinen alten Unterlagen steht nichts vom Rheuma. Meinen Satz: "Ich bin zwar behindert, aber auf Grund der Behinderung war ich noch nie krankgeschrieben." kann ich ja nun knicken. Das stimmt ja nun nicht mehr. Ich habe ja noch keinerlei Erfahrung mit dem Rheuma gemacht und schon gar nicht bei der Jobsuche.




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