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Erwerbsminderungsrente
Reihenfolge 

Verfasst am: 19.11.2019, 12:38
Dabei seit: 14.02.2013
Beiträge: 57

Liebe Helen, zunächst gilt der Grundsatz Rehabilitation geht vor Rente. Es macht daher Sinn einen Rehaantrag zu stellen und das Ergebnis abzuwarten. Lässt sich Ihr gesundheitlicher Zustand nicht bessern und führen die gesundheitlichen Beeinträchtigungen insgesamt dazu, dass Sie nicht mehr als 3 Stunden (das wäre die volle Erwerbsminderungsrente) oder nur noch unter 6 Stunden täglich (das wäre die teilweise Erwerbsminderungsrente) arbeiten können, dann würde das im Abschlussbericht der Reha festgestellt und Ihnen würde eine Erwerbsminderungsrente ab der Antragstellung zur Reha nachträglich bewilligt. Sollten Sie in dieser Zeit noch Krankengeld/ALG I oder II oder Erwerbseinkommen bezogen haben, so wird das auf die Rentennachzahlung für die Vergangenheit angerechnet. Sie müssen aber Überzahlungen z.B. weil das Krankengeld höher als Ihre Rente ist, nicht zurückzahlen.Sie können auch gleich einen Antrag auf EM-Rente stellen, ollten dann aber aussagekräftige und aktuelle ärztliche Befunde dem Antrag beifügen, aus denen die Beeeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit ersichtlich sind.Auch lohnt ein Blick in Ihren Versicherungsverlauf, den die Rentenversicherung jährlich ihren Versicherten zusendet. Daraus geht die Höhe der zu erwartenden EM-Rente hervor. Grundsätzlich sollten Sie überlegen, ob Sie nicht zunächstden weiteren Verlauf abwarten und, wenn es gar nicht mehr geht, Krankengeld (maximal 78 Wochen) beziehen, das in der Regel höher ist als die EM-Rente.




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