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Teilweise Erwerbsminderung?
Reihenfolge 

Verfasst am: 19.11.2018, 10:32
Dabei seit: 09.11.2017
Beiträge: 17

Leider nicht immer. Es gibt eine Hinzuverdienstgrenze.

Ihre jährliche Hinzuverdienstgrenze wird individuell berechnet und bezieht sich auf ein Kalenderjahr, also auf den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Sie orientiert sich – vereinfacht gesagt – an Ihrem höchsten beitragspflichti­gen Jahreseinkommen der letzten 15 Jah­re. Mindestens liegt sie im Jahr 2018 bei 14 798,70 Euro jährlich.
Überschreiten Sie diese Grenze, wird dieser Betrag auf Ihre Erwerbsminderungsrente angerechnet.


Verfasst am: 19.11.2018, 10:25
Dabei seit: 15.09.2009
Beiträge: 13

Vielen Dank,
liebe Frau Becker!

Das heißt also, ich hätte pro Monat mein Entgelt aus den 20 Arbeits-Stunden plus die teilweise Erwerbsminderungsrente?


Verfasst am: 19.11.2018, 10:14
Dabei seit: 09.11.2017
Beiträge: 17

Liebe Barbara,
um eine [u]volle Erwerbsminderungsrente[/u] zu beziehen, ist Voraussetzung, dass Sie täglich aus gesundheitlichen Gründen unter 3 Stunden arbeitsfähig sind. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Sie mit 20 Stunden pro Woche diese Grenze überschritten hätten.
Es gibt noch die [u]teilweise Erwerbsminderungsrente[/u]. Da dürfen Sie 3 bis 6 Stunden arbeiten können.
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt mit dem Rentenanspruch zusammen, den man bisher erworben hat. Sie errechnet sich aus den persönlichen Entgeltpunkten des Versicherten, dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert. In der Renteninformation, die Sie von der DRV jährlich erhalten, wird über die Höhe der EM-Rente informiert.
Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist übrigens halb so hoch wie die volle Erwerbsminderungsrente.
Die Erwerbsminderungsrente ist bei der Rentenversicherung zu beantragen.

Liebe Grüße, Diana Becker


Verfasst am: 19.11.2018, 09:36
Dabei seit: 15.09.2009
Beiträge: 13

Hallo liebe Experten,

ich habe eine PSA. Seit ca 20 Jahren arbeite ich 25 Stunden/Woche, würde aber nun gerne aufgrund der Krankheit auf 20 Stunden reduzieren.

Wäre das schon ein Fall für die teilweise Erwerbsminderung? Gibt es eine Annäherungs-Formel, wieviel ich dann noch im Monat bekäme? Was wären die nächsten Schritte?

Vielen Dank im Voraus, Barbara




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