Hallo Stephanie,
ich verstehe immer noch nicht so ganz, warum die MAV es für besser hält, dass Du Deinen GdB Deinem Vorgesetzten bekannt gibst. Es sei denn, Du bräuchtest Hilfsmittel für den Arbeitsplatz, wie z.B. Arbeitsstuhl, höherverstellbaren Schreibtisch oder Greifhilfen z.B.
Welche Vorteile erhoffst Du Dir dadurch? Mit einem GdB ist man nicht schwerbehindert und eine Gleichstellung ist erst ab einem GdB 30-50 möglich.
Ich weiss nicht, wie Dich Deine Erkrankung im Alltag einschränkt, käme ggf. ein Verschlimmerungsantrag für Dich in Frage?
Viele Grüsse