[quote="Manuela B.":u29cyo6p]... Alle zwei Jahre kann man dann einen Verschlechterungsantrag stellen....[/quote:u29cyo6p]
Hallo,
soweit mir bekannt ist gibt es keine zeitliche Begrenzung. Sobald eine weitere Krankheit dazugekommen ist oder sich eine verschlechtert hat kann man einen Änderungsantrag (Verschlimmerengsantrag) stellen.
Hier noch ein paar Infos
[quote:u29cyo6p]Über das endgültige Ergebnis erteilt das Versorgungsamt dann einen Bescheid, mit dem die Behinderung, der GdB und die gesundheitlichen Merkmale zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen festgestellt werden. Schwerbehinderte Menschen sind diejenigen, bei denen ein GdB von mindestens 50 festgestellt ist und die im Bundesgebiet leben oder arbeiten. Sie erhalten einen Schwerbehindertenausweis.
Was sind Nachteilsausgleiche ?
Die Feststellung durch die Versorgungsverwaltung ist Voraussetzung für den Ausgleich von Nachteilen, die (schwer-)behinderten Menschen gegenüber Gesunden zustehen und die andere Stellen (als die Versorgungsverwaltung) gewähren:
· Erwerbstätige schwerbehinderte Menschen haben an Ihrem Arbeitsplatz einen speziellen Kündigungsschutz. Insbesondere kann der Arbeitgeber nur mit vorheriger Zustimmung des Integrationsamtes (einer Abteilung des zuständigen Landschaftsverbandes) kündigen.
· Beträgt der Grad der Behinderung 30 oder 40, gilt der besondere Kündigungsschutz für die behinderten Menschen, die auf Antrag durch die Agentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt wurden
· Erwerbstätige schwerbehinderte Menschen erhalten einen Zusatzurlaub von 5 Arbeitstagen jährlich
· Schwerbehinderte Menschen können die Altersrente früher in Anspruch nehmen
· Behinderte Menschen können Steuerermäßigungen beanspruchen
· Weitere Nachteilsausgleiche bestehen in der Möglichkeit, unentgeltlich im Personennahverkehr befördert zu werden, von der Rundfunkgebührenpflicht befreit zu werden und/oder verbilligte Eintrittspreise für diverse Veranstaltungen (Sport, Kultur etc.) zu erhalten.[/quote:u29cyo6p]
Liebe Grüße
Felix
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Grüße
Felix
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