Hallo Mindelbaum,
für die Erwerbsminderungsrente ist es zuerst einmal wichtig, dass du Pflichtbeiträge gezahlt hast: a) 60 Pflichtbeiträge irgendwann in deinem Berufsleben und b) 36 Pflichtbeiträge innerhalb der letzten 5 Jahre vor Stellung des Rentenantrages. Die Höhe der Beiträge ist für die Erfüllung der Vorversicherungszeit gleichgültig, die Beitragshöhe wirkt sich aber bei der Höhe der zu zahlenden Rente aus. Du kannst dich in dem jährlichen Schreiben des Rententrägers über deine Vorversicherungszeiten informieren oder dich bei der örtl. Beratungsstelle des Rententrägers pers. Beraten lassen.
Verkürzung der Wartezeit ist nur ausnahmsweise möglich (§ 53 SBG VI): z.B. nach Arbeitsunfall oder wenn du in den ersten sechs Jahren nach Beendigung einer berufl. Ausbildung voll erwerbsgemindert wirst.
MfG R. Lobert