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Reduzierung der Arbeitszeit von Vollzeit auf Teilzeit
Reihenfolge 

Verfasst am: 26.08.2016, 12:39
Dabei seit: 14.02.2013
Beiträge: 57

Hallo Twingo2811: Nachdem Sie der Erhöhung von 38 Stunden auf 40 sozusagen stillschweigend zugestimmt haben, können Sie nicht mehr auf dem ursprünglichen Arbeitsvertrag bestehen. Allerdings haben Sie als schwerbehinderter Mensch einen Anspruch auf Teilzeitarbeit. Der besondere, zusätzliche Anspruch auf Teilzeitarbeit für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen ergibt sich aus Paragraf 81 Absatz 5 Satz 3 SGB IX. Dieser lautet:

"Schwerbehinderte Menschen haben einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art oder Schwere der Behinderung notwendig ist; Absatz 4 Satz 3 gilt entsprechend."

Damit gibt es - anders als beim Teilzeitanspruch nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz - keine Mindestanforderungen an die Betriebsgröße und eine Mindestdauer der Beschäftigung sowie keine Regelungen zu Antragsfristen. Voraussetzung für den Rechtsanspruch ist lediglich, dass die kürzere Arbeitszeit wegen Art oder Schwere der Behinderung notwendig ist.
Arbeiten ohne Gesundheitsgefährdung

Ein Schwerbehinderter kann damit jederzeit - ohne Bindung an eine Form oder Frist - verlangen, nur noch in einem seiner Behinderung Rechnung tragenden zeitlichen Umfang eingesetzt zu werden. Er soll die Chance haben, ohne Gefährdung seiner Gesundheit weiterhin aktiv am beruflichen Leben teilzuhaben. Möglich ist auch eine nur vorübergehende Verringerung der Arbeitszeit, entschied das Bundesarbeitsgericht am 14. Oktober 2003, (Aktenzeichen: 9 AZR 100/03)

Im Leitsatz dieses Urteils heißt es:
"Das Verlangen des schwerbehinderten Menschen nach § 81 Abs. 5 Satz 3 SGB IX bewirkt unmittelbar eine Verringerung der geschuldeten Arbeitszeit, ohne dass es einer Zustimmung des Arbeitgebers zur Änderung der vertraglichen Pflichten bedarf."

Doch auch bei diesem Rechtsanspruch gibt es Einschränkungen: Der besondere Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung entfällt, soweit die Erfüllung für den Arbeitgeber unzumutbar oder mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden oder unvereinbar mit Arbeitsschutz- oder beamtenrechtlichen Vorschriften ist.


Verfasst am: 24.08.2016, 22:17
Dabei seit: 06.07.2012
Beiträge: 1

Hallo liebe Forum-Mitglieder! n! ich habe eine Frage welche Möglichkeiten oder Rechte ich habe meine Arbeitszeit zu reduzieren. Ich leide seit 20 Jahren an Rheumatoider Arthritis und arbeite als Bürokauffrau in Vollzeit (40 Std.). Es handelt sich um einen Kleinbetrieb mit 4 Angestellten. Ich besitze einen Schwerbehindertenausweis mit 50% Schwerbehinderung von dem mein Arbeitgeber nichts weiß.
In meinem Arbeitsvertrag steht eine Arbeitszeit von 38 Std.
aber vor einigen Jahren meinte mein Arbeitgeber ich müsse, wie alle anderen auch 40 Std. arbeiten und ich habe mich damals darauf eingelassen.
Gibt es eine rechtliche Grundlage, auf meine Arbeitszeit von 38 Std. zu bestehen? In meinem Vertrag ist vermerkt, dass ich auch bereit bin 4-6 Überstunden im Monat zu leisten. Kann ich mich von dieser Mehrarbeit befreien lassen?
Am Liebsten würde ich meine Arbeitszeit auf 30 Stunden reduzieren, habe ich mit einem Schwerbehindertenausweis rechtliche Möglichkeiten? Ich weiß, dass ich bei weniger als 5 Angestellten keinen rechtlichen Anspruch auf eine Teilzeitstelle habe.
Wer kann mir da weiterhelfen?
Im Voraus schon mal vielen Dank!




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